Bürgerbüro Bauen
Die zentrale Anlaufstelle für Ihre Fragen zum Thema Planen und Bauen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Die Akteneinsichtnahme ist nur mit Termin möglich. Zur Einsicht berechtigt sind Sie, wenn Sie sich als Eigentümer (im Grundbuch eingetragen) ausweisen können. Im Bedarfsfall kann eine Vollmacht (Formular zur Vollmachtserteilung (330 KB)) erteilt werden.
Wenn Sie Beratung wünschen, setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung, sehr gerne rufen wir Sie auch zurück. Das Bürgerbüro Bauen ist zentral über die Telefonnummer 07141 910-2255 oder per E-Mail an buergerbuerobauen@ludwigsburg.de erreichbar.
Bitte beachten Sie:
- Reichen Sie sämtliche Planunterlagen, Gutachten und Unterlagen nicht geklebt, sondern geheftet in einem Planheft ein. Dies dient der digitalen Erfassung.
- Zahlung von Leistungen vor Ort ist ausschließlich mittels girocard (EC-Karte) oder Debitcard möglich (keine Kreditkarte, keine Barzahlung).
- Schriftliche Anfragen rund um das Thema „Bauen“ innerhalb des Stadtgebietes Ludwigsburg bitte per E-Mail an buergerbuerobauen@ludwigsburg.de oder an unser Service-BW-Konto senden. Wir kommunizieren online ausschließlich über diese beiden Kanäle.
Grundbucheinsicht
Die Grundbucheinsichtstelle ist nicht mehr bei der Stadt Ludwigsburg angesiedelt.
Für beglaubigte und unbeglaubigte Grundbuchauszüge wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt Waiblingen.
Grundbuchamt Waiblingen
Winnender Straße 27
71334 Waiblingen
Telefon: 07151 1664-0
Fax: 07151 1664-476
E-Mail: poststelle@gbawaiblingen.justiz.bwl.de