Gutachterausschuss Ludwigsburg und Umgebung
Gemeinsamer Gutachterausschuss für Ludwigsburg,Remseck am Neckar und Freiberg am Neckar
Am 10.10.2017 trat die Änderung der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg in Kraft. Benachbarte Städte und Gemeinden innerhalb eines Landkreises können sich seit dem im Bereich der Gutachterausschüsse durch Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zusammenschließen.
Die Gutachterausschüsse von Ludwigsburg, Remseck am Neckar und Freiberg am Neckar haben sich darauf hin zum 01.01.2020 zusammengeschlossen. So sollen zukunftsfähige und leistungsstarke Strukturen geschaffen werden. Sitz des gemeinsamen Gutachterausschusses ist Ludwigsburg.
Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium zur Ermittlung von Grundstückswerten. Dieses Gremium setzt sich aus Architekten, Sachverständigen der Bereiche Bauwesen, Immobilienwirtschaft, Finanzwirtschaft, Vermessungswesen und weiteren Fachleuten wie zum Beispiel Vertretern der Landwirtschaft zusammen. Er besteht aus einem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und weiteren Gutachtern, die alle ehrenamtlich tätig sind.
Der Gutachterausschuss hat eine Geschäftsstelle, die ihn bei seinen Aufgaben unterstützt.
Erstellung von Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zustand, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Jährlicher Grundstücksmarktbericht
Der Gutachterausschuss veröffentlicht mit dem jährlichen Grundstücksmarktbericht die auf der Basis der Kaufpreissammlung ausgewerteten Daten, die zu einer Wertermittlung erforderlich sind und einen Überblick über das Marktgeschehen geben. Dies sind unter anderem Durchschnittspreise, Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren.
Bodenrichtwerte/Bodenrichtwertkarten
Bodenrichtwerte 1.1.2022 bis 31.12.2022
- Bodenrichtwerte vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 können im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS) abgerufen werden.
Alte Bodenrichtwertkarten bis 31.12.2021
Ludwigsburg
- Bodenrichtwertkarte ab 01.01.2021 bis 31.12.2021 (1,6 MB)
- Bodenrichtwertkarte ab 01.01.2019 bis 31.12.2020 (3,2 MB)
- Bodenrichtwertkarte ab 01.01.2017 bis 31.12.2018 (2,3 MB)
- Bodenrichtwertkarte ab 01.01.2015 bis 31.12.2016 (1,1 MB)
- Bodenrichtwertkarte ab 01.01.2013 bis 31.12.2014 (780 KB)
- Bodenrichtwertkarte ab 01.01.2011 bis 31.12.2012 (767 KB)
- Bodenrichtwertkarte ab 01.01.2009 bis 31.12.2010 (7,1 MB)
Freiberg am Neckar
- Bodenrichtwertkarte ab 01.01.2021 bis 31.12.2021 (8,9 MB)
- Bodenrichtwertkarte ab 01.01.2019 bis 31.12.2020 (1,2 MB)
- Bodenrichtwerkarte ab 01.01.2017 bis 31.12.2018 (545 KB)
- Bodenrichtwerkarte ab 01.01.2015 bis 31.12.2016 (1,3 MB)
- Bodenrichtwerkarte ab 01.01.2013 bis 31.12.2014 (1,6 MB)
- Bodenrichtwerkarte ab 01.01.2011 bis 31.12.2012 (9,5 MB)
- Bodenrichtwertkarte ab 01.01.2009 bis 31.12.2010 (3,4 MB)
Remseck am Neckar
- Bodenrichtwertkarte ab 01.01.2021 bis 31.12.2021 (8,8 MB)
- Bodenrichtwerkarte ab 01.01.2019 bis 31.12.2020 (2,4 MB)
- Bodenrichtwerkarte ab 01.01.2017 bis 31.12.2018 (5 MB)
- Bodenrichtwerkarte ab 01.01.2015 bis 31.12.2016 (1,9 MB)
- Bodenrichtwerkarte ab 01.01.2013 bis 31.12.2014 (2,3 MB)
- Bodenrichtwerkarte ab 01.01.2011 bis 31.12.2012 (5 MB)
Führung der Kaufpreissammlung und Auskünfte daraus
Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung. Hierzu ist dem Gutachterausschuss jeder Vertrag, durch den jemand Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt überträgt, von der beurkundenden Stelle zu übersenden. Dies kann als Vertragsabschrift in Papierform oder digital über ein gesichertes Behördenpostfach erfolgen. Bald soll dies ausschließlich digital erfolgen.
Die Geschäftsstelle erteilt nach Maßgabe der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg Auskunft aus der Kaufpreissammlung bei berechtigtem Interesse, unter Würdigung des Datenschutzes und bei Gewährleistung einer sachgerechten Verwendung.
Gebühren
Schriftliche Auskünfte
Vorbemerkung:
Mehrere Bodenrichtwerte für gleichwertige Grundstücke in gleicher räumlicher Lage werden bei der Gebührenberechnung als ein Wert behandelt. In Einzelfällen kann abweichend eine andere Gebühr angesetzt werden. Die Abweichungen sind zu begründen und dem Antragsteller vorab mitzuteilen.
Art der schriftlichen Auskunft | Gebühr |
---|---|
Bodenrichtwert | 40 Euro |
Vergleichspreise nach Statistik für Berechtigte gemäß GuAVO (Gutachterausschussverordnung) | 70 Euro |
Bodenrichtwertkarte (bis Stichtag 31.12.2020) als pdf-Datei | 10 Euro |
Grundstücksmarktbericht als pdf-Datei | 35 Euro |
Grundstücksmarktbericht als gedruckte, gebundene Version | 35 Euro |
Versandkosten für gedruckte, gebundene Version | 5 Euro |
Kontakte Gutachterausschuss
Leitung Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Ludwigsburg und Umgebung
Stellvertretende Geschäftsstellenleitung
- Auskünfte zu Bodenrichtwerten
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in Remseck am Neckar und Freiberg am Neckar
- Aufträge zur Verkehrswertermittlung für Remseck am Neckar und Freiberg am Neckar
Assistenz
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