Förderprogramm für Kulturdenkmale und Fassadensanierungen

Gebäude in der Uhlandstraße
gefördertes Treppenhaus
geförderte Tür

Was soll erreicht werden?

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fördert die Stadt Ludwigsburg als freiwillige Leistung in erster Linie Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen im gesamten Stadtgebiet. Außerdem können im Geltungsbereich der „Barocken Innenstadt" auch Fassadensanierungen zur Aufwertung des Stadtbildes gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von qualitativ und gestalterisch hochwertigen Maßnahmen, die bei Denkmalsanierungen von Architekten, Restauratoren und entsprechenden Fachleuten begleitet werden müssen sowie die Unterstützung von Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden, die sich positiv auf die Erhaltung und Gestaltung des historischen Stadtbildes auswirken.

Gebäude auf dem Marktplatz
Flur
Villa Franck

Was ist neu?

Seit vielen Jahren bestehen für Kulturdenkmale im Stadtgebiet Fördermöglichkeiten aus Mitteln der Stadt Ludwigsburg. Diese können bei einer Sanierung von Denkmalen dafür eingesetzt werden Mehrkosten, die durch die Denkmaleigenschaft beziehungsweise durch die Forderungen der Denkmalschutzbehörden entstehen, zu dämpfen. Außerdem können im Bereich der „Barocken Innenstadt" Fassadensanierungen gefördert werden, um dort die Fassaden nach historischem Vorbild zu gestalten und so das städtebauliche Erscheinungsbild zu verbessern.

Die aktuelle Überarbeitung der Förderrichtlinien in Stichworten:
  • Einführung einer Bagatellgrenze
  • Ausweisung als Freiwilligkeitsleistung der Stadt Ludwigsburg
  • Zeitliche Befristung der Förderzusagen
  • Abschaffung von Teilauszahlungen
  • Eigenleistungen werden nur noch in Ausnahmefällen anerkannt
  • Anpassung des Geltungsbereichs an die Erhaltungssatzung „Historische Innenstadt Ludwigsburg"
  • Entfall der Förderposition für stadtgestalterische Maßnahme

Entsprechend der Intension der Erhaltungssatzung, das einmalige historische Stadtbild zu bewahren und aufzuwerten und der Baukultur und Stadtgestaltung in Ludwigsburg eine besondere Bedeutung beizumessen, wird in der Neuauflage der Förderrichtlinien der Qualitätsaspekt der einzelnen Fördermaßnahmen stärker betont.

Antragsverfahren

Bei einem Kulturdenkmal, an dem denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen durchgeführt werden sollen, kann für die Beantragung eines Zuschusses das gleiche Antragsformular wie für die Beantragung der Genehmigung verwendet werden. Die Maßnahmen sind dann mit den Denkmalschutzbehörden abzustimmen.

Ein Antrag für eine Fassadensanierung ist beim Bürgerbüro Bauen zu stellen. Die erforderliche Farbauswahl erfolgt in Abstimmung mit der Stadtplanung.

Bei beiden Antragsverfahren ist zu beachten, dass grundsätzlich mit den Maßnahmen vor der Bewilligung der Förderung nicht begonnen werden darf.

Anträge

Kontakt

Bürgerbüro Bauen
Wilhelmstraße 5
71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 910 2255
buergerbuerobauen@ludwigsburg.de

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