Stimmzettel werden zugestellt

Bei Kommunalwahlen ist Ausfüllen der Stimmzettel schon zuhause möglich

Zurzeit werden den Wahlberechtigten in der Stadt Ludwigsburg die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahlen sowie für die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart mit der Post zugestellt. Die Stimmzettel gehen den Wahlberechtigten bis spätestens Samstag, 8. Juni, dem Tag vor der Wahl, zu.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Zusendung dient einerseits der Information der Wahlberechtigten über die an den Kommunalwahlen teilnehmenden Parteien und Wählervereinigungen und deren Bewerber*innen. Zum anderen soll sie den Wahlberechtigten die Möglichkeit geben, die Stimmzettel in aller Ruhe zu Hause vorzubereiten und dann mit schon ausgefüllten Stimmzetteln zur Wahl zu gehen. Im Wahllokal können sie die Stimmzettel in der Wahlkabine in spezielle Stimmzettelumschläge stecken, die sie vor Ort erhalten. Durch das Ausfüllen der Stimmzettel zuhause können unnötig lange Wartezeiten in den Wahllokalen vermieden werden. Die Stimmzettel zur Europawahl werden nicht vorab zugeschickt, sondern erst im Wahllokal ausgegeben.

Bei der Gemeinderatswahl treten neun Parteien und Wählervereinigungen mit insgesamt 307 Kandidat*innen an. 40 Stimmen können die Wahlberechtigen hier maximal vergeben. Dabei ist es möglich, einzelnen Kandidat*innen bis zu drei Stimmen zu geben. Diese Stimmenhäufung wird Kumulieren genannt. Wer Personen von verschiedenen Parteien wählen möchte, kann dies ebenfalls tun. Hier spricht man vom Panaschieren.

Wer nur einer Partei oder Wählervereinigung alle oder die größte Zahl der Stimmen geben will, trennt am besten zunächst den dazugehörigen Einzelstimmzettel aus dem Stimmzettelblock heraus. So hat man nur einen Stimmzettel und das hat gleich mehrere Vorteile. Die Wähler*innen können einfacher überprüfen, ob sie auch nicht mehr als 40 Stimmen vergeben haben, denn dann wäre der Stimmzettel ungültig. Zum anderen haben es die Wahlhelfer*innen leichter, wenn sie nur einen Stimmzettel im Wahlumschlag finden. 

Wer alle Stimmen nur einer Partei oder Wählervereinigung geben möchte und die vorgedruckten Bewerber*innen je eine Stimme erhalten sollen, der kann auch einfach diesen Einzelstimmzettel unverändert, also ohne jede Kennzeichnung, bei der Wahl abgeben. So erhält jede Bewerberin beziehungsweise jeder Bewerber eine Stimme.

Wer einzelnen Bewerber*innen gezielt eine, zwei oder drei Stimmen geben möchte, muss den Stimmzettel „positiv kennzeichnen“. Das heißt, einfach die gewünschte Stimmenzahl in das Kästchen hinter die gewünschten Bewerber*innen schreiben. Namen zu streichen, ist keine ausreichende Kennzeichnung zugunsten der übrigen Kandidat*innen.

Wer panaschieren möchte, trennt am besten den Stimmzettel ab, auf dem die meisten der gewünschten Personen stehen. In die leeren Zeilen dieses Stimmzettels können dann einfach weitere Kandidat*innen anderer Parteien oder Wählervereinigungen mit eindeutiger Bezeichnung (Bewerbernummer, Name und Vorname) und der gewünschten Stimmenzahl (auch hier bis zu maximal drei Stimmen) eingetragen werden. Wer Personen verschiedener Parteien wählen möchte, kann aber auch mehrere Einzelstimmzettel mit den entsprechend gekennzeichneten Bewerbern abgeben.

Praktisch identisch ist das Vorgehen bei der Kreistagswahl. Auch sie ist – wie die Gemeinderatswahl – eine so genannte Persönlichkeitswahl und auch hier können die Wähler*innen kumulieren und panaschieren. Einziger Unterschied: Bei der Kreistagswahl können höchstens 15 Stimmen vergeben werden. Folglich erhalten auf einem Stimmzettel, der im Ganzen gekennzeichnet wurde, nur die ersten 15 Personen auf der Liste eine Stimme. Infos zur Stimmenabgabe bei der Gemeinderats- und der Kreistagswahl befinden sich auch in den Merkblättern der beiden Stimmzettel.

Einfacher ist es bei der Wahl der Regionalversammlung und des Europäischen Parlaments. Bei beiden Wahlen können die Wahlberechtigten nur eine Stimme vergeben. Denn bei beiden Wahlen wird eine Partei oder Wählervereinigung gewählt. Elf Parteien und Wählervereinigungen stehen bei der Regionalwahl, 34 bei der Europawahl zur Auswahl.

Weitere Auskünfte zu den Wahlen erteilen die Mitarbeitenden des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste unter der Telefonnummer 910-2409 oder per E-Mail an wahlen@ludwigsburg.de.

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