Zusätzlicher Wohnraum: Einfamilienhäuser im Blick

Wohnraum ist in Ludwigsburg sehr knapp. Mit einer Wiedervermietungsprämie hat die Stadt versucht, Anreize für Vermietungen zu schaffen. Nun setzt sie auf ein neues Förderprogramm.

Drei Einfamilienhäuser
Sind die Kinder aus dem Haus, bleibt in Einfamilienhäusern wertvoller Wohnraum oft ungenutzt. (Foto: Adobe Stock/detailfoto)

Die Stadt Ludwigsburg hat in diesem Jahr am Landesförderprogramm Wiedervermietungsprämie teilgenommen. Mit Hilfe des Programms konnten zehn Wohnungen, die teilweise über mehrere Jahre leer standen, wieder vermietet werden. Hier war tatsächlich die Prämie der Anstoß für die Eigentümer*innen, die Wohnung doch wieder zu vermieten.

Die Stadt Ludwigsburg hat nun ihre Teilnahme an diesem Förderprogramm beendet. Ab Anfang 2024 steigt sie in das neu aufgesetzte Landesförderprogramm der Beratungsprämie ein. Die Beratungsprämie soll die Schaffung von neuen Wohneinheiten durch Teilung beziehungsweise Umbau von Einfamilienhäusern fördern. Die Stadt wechselt zur Beratungsprämie, weil sie sich von dieser einen größeren Mehrwert und eine nachhaltigere Wirkung für den Ludwigsburger Wohnungsmarkt erhofft.

Die Idee der Beratungsprämie: Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern beauftragen Architekt*innen mit einer Erstberatung für den Umbau ihres Einfamilienhauses. Dabei soll das Einfamilienhaus so verändert beziehungsweise geteilt werden, dass eine weitere Wohneinheit entsteht, die beispielsweise vermietet werden kann. Dabei wird die Architekturberatung finanziell unterstützt.

Potenziale erkennen

„Durch den Generationenwechsel und verstärkt durch den demografischen Wandel gibt es im Bestand viel Potenzial für neue Wohneinheiten“, so Baubürgermeisterin Andrea Schwarz. „Das ist eine Chance, die wir gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern angehen wollen. Der fachliche Blick von Architekten auf die jeweilige Situation kann helfen, Potenziale zu erkennen und bauliche sowie baurechtliche Ideen zu entwickeln, wie diese ausgeschöpft werden können. Hier setzt das wohnungspolitische Instrument der Beratungsprämie an. Herzlichen Dank an die Kammergruppe Ludwigsburg der Architektenkammer Baden-Württemberg für die Bereitschaft, eine Kooperation einzugehen. So können wir den Eigentümerinnen und Eigentümern eine fachlich fundierte Beratung anbieten“, so Schwarz weiter.

Die Vorsitzende der Kammergruppe Ludwigsburg, Nora Schöffel, meint dazu: „Die wenigste Zeit sind Einfamilienhäuser in Vollbesetzung. Meist wird nur noch ein Teil des Hauses bewohnt. Teilweise stehen ganze Stockwerke leer. Der unveränderte Grundriss erlaubt jedoch kein Abspalten einer weiteren Wohneinheit. Hier müssen wir ansetzen und diesen großen Bestand zukunftsfähig machen. Daher freuen wir uns sehr über die Kooperation mit der Stadt Ludwigsburg.“

Anträge für die Wiedervermietungsprämie können noch bis zum 31. Dezember 2023 bei der Geschäftsstelle Wohnen, E-Mail: gs.wohnen@ludwigsburg.de, Telefon 07141 910-3660, gestellt werden. Eine Antragstellung für die Beratungsprämie ist ab Anfang 2024 möglich. Informationen dazu werden rechtzeitig auf der städtischen Website unter www.ludwigsburg.de/gswohnen veröffentlicht. Dort gibt es auch Informationen zur Wiedervermietungsprämie. (red)

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