Wohngeld-Reform: mehr Geld für mehr Haushalte

Ab dem kommenden Jahr wird sich das Wohngeld deutlich erhöhen und viel mehr Haushalte als bisher können es beantragen. Die Wohngeldbehörde rechnet mit einer Antragsflut. 

Eine Mitarbeiterin der Wohngeldbehörde und ein Bürger sitzen sich gegenüber.
Schon jetzt kann man bei der Wohngeldbehörde einen Antrag auf Wohngeld ab Januar 2023 stellen. (Foto: Stadt Ludwigsburg)

Zum 1. Januar 2023 tritt bundesweit das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft – die größte Wohngeldreform der letzten Jahre. Durch dieses Gesetz wird sich das Wohngeld durchschnittlich verdoppeln, die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte voraussichtlich verdreifachen. Möglich machen dies vier Bestandteile des neuen Gesetzes: die allgemeine Anhebung des Zuschusses, die Einführung einer Klimakomponente und eines dauerhaften Heizkostenzuschusses sowie die neue Zuordnung der Städte und Kreise zu den Mietenstufen. 

Für Ludwigsburg bedeutet das konkret: Zurzeit erhalten rund 600 Haushalte Wohngeld. Künftig werden es voraussichtlich rund 1.800 sein. Der Wohngeldbetrag, der monatlich ausbezahlt wird, liegt hier momentan bei durchschnittlich 180 Euro. Dieser wird sich auf durchschnittlich 370 Euro erhöhen. Ludwigsburg wurde zudem in der Mietenstufe nach oben gestuft und ist jetzt statt in der Mietenstufe V künftig in der Mietenstufe VI (von sieben Stufen insgesamt). Durch diese neue Eingruppierung wird sich vermutlich die Anzahl der Anspruchsberechtigten in Ludwigsburg weiter erhöhen. Die Mietenstufen berücksichtigen bei der Wohngeldberechnung das regional unterschiedliche Mietniveau.

„Ich bin sehr froh über diese Wohngeld-Reform, wenn sie uns in der Umsetzung auch vor große Herausforderungen stellt. Die Armutsgrenze hat sich in den vergangenen Jahren deutlich nach oben verschoben, dem trägt die Reform nun endlich Rechnung. Damit bekommen viel mehr Haushalte, die mit geringem Einkommen und steigenden Mieten zurechtkommen müssen, finanzielle Unterstützung“, so Erste Bürgermeisterin Renate Schmetz. 

Wohngeldbehörde rechnet mit sehr vielen Anträgen

Die Umsetzung der kurzfristig beschlossenen Wohngeld-Reform und die damit verbundene große Anzahl an neuen Antragstellern stellt die städtische Wohngeldbehörde – die fachlich sehr gut auf die Reform eingestellt ist – personell vor sehr große Herausforderungen. Erschwerend kommt hinzu, dass das landeweite IT-Verfahren, mit dem das Wohngeld berechnet wird, frühestens im März 2023 umgestellt und zur Verfügung stehen wird. 

Um dennoch den prognostizierten Ansturm halbwegs händeln zu können, hat die Wohngeldbehörde verschiedene Vorbereitungen getroffen: So können neue Anträge für die Zeit ab Januar 2023 bereits jetzt gestellt werden. Die Bearbeitung kann aber frühestens ab Januar 2023 beginnen, da das Gesetz erst zum 1.1.2023 in Kraft tritt. Im Wartebereich der Wohngeldbehörde stehen ab sofort Anträge, Umschläge und Briefkästen zur Verfügung. Obwohl sich die Wartezeiten vor Ort verlängern werden, wird auf eine Terminvereinbarung bewusst verzichtet, da die Zeitfenster nicht planbar sind. Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, müssen keinen neuen Antrag stellen. Sie erhalten die Erhöhung automatisch.

Die Wohngeldbehörde soll außerdem personell verstärkt werden. Personalauswahlverfahren laufen bereits, allerdings suchen aktuell nahezu alle Wohngeldstellen neues Personal. Zudem wurden weitere Mitarbeitende der Abteilung Soziales für die Antragsentgegennahme geschult und die Urlaube der Mitarbeitenden in der Weihnachtszeit deutlich eingeschränkt. Die Wohngeldbehörde hat zudem die Sozialverbände über die wichtigsten Änderungen und die Herausforderungen bei der Wohngeldbehörde informiert.

Kontakt und Öffnungszeiten der Wohngeldbehörde: Obere Marktstraße 1, 1. Stock, Zimmer 108, E-Mail: soziales@ludwigsburg.de, Telefon 07141 910-3045, montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags 14 bis 18 Uhr. (Susanne Jenne)

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