Stadt präsentiert Rechtsgutachten zur LEA

Ist der Bau einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) auf dem Ludwigsburger Schanzacker baurechtlich erlaubt? An der Genehmigungsfähigkeit gibt es erhebliche Zweifel. Was das von der Stadt beauftragte Rechtsgutachten aussagt.

Der Schanzacker liegt am Fuße des Hohenaspergs auf Ludwigsburger Gemarkung. (Foto: Werner Kuhnle)

Die Stadt Ludwigsburg hat einen erfahrenen Fachanwalt damit beauftragt, im Rahmen eines Kurzgutachtens die baurechtliche Zulässigkeit, der vom Land aktuell geprüften Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) im Gewann Schanzacker, zu untersuchen. Das Ergebnis des Experten: Stand jetzt ist dort eine LEA weder nach dem bestehenden Bebauungsplan noch als Bauvorhaben im Außenbereich zulässig. Auch eine Zulassung nach den geltenden Sonderregelungen für den erleichterten Bau von Unterkünften für Geflüchtete sieht der Fachanwalt kritisch. Sein Fazit: Es gibt erhebliche Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens.

„Ich habe im März 2023 klare Bedingungen und Voraussetzungen formuliert, unter denen eine LEA als letztes Mittel notfalls denkbar wäre. Bisher sehe ich nicht, dass diese ernst genommen werden. Insbesondere die Prüfung von geeigneten Alternativen muss vorangetrieben werden.  Auch die Zahlen, die zwischenzeitlich kursierten, wären für uns völlig inakzeptabel und für Tamm, Asperg und Ludwigsburg-Nord nicht verkraftbar. Zudem ist unser Gemeinderat mehrheitlich klar gegen das Vorhaben auf dem Schanzacker. Um für einen möglichen Rechtsstreit gewappnet zu sein und Transparenz zu schaffen, haben wir dieses Gutachten erstellen lassen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht.

„Ich fühle mich als Oberbürgermeister vor allem dem Wohl unserer Stadt und dem unserer Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Als überzeugter Regionaut sind mir aber auch die Auswirkungen auf die beiden Nachbargemeinden Tamm und Asperg sehr wichtig. Wir leben in einem Ballungsraum, da müssen wir die Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt genau abwägen. Es gibt klare gesetzliche Grenzen für bauliche Vorhaben und dort, wo diese Grenzen noch nicht geklärt sind, möchten wir rechtlich abgesichert sein“, stellt OB Knecht klar. „Mir war zudem sehr wichtig, unser beauftragtes Gutachten öffentlich zu machen, damit die Rechtsposition der Stadt Ludwigsburg klar und eindeutig erkennbar ist. Das sollte von Anfang an kein internes Papier bleiben.“ Außerdem befasst sich eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe intensiv mit den LEA-Plänen und den Nutzungsmöglichkeiten des Schanzackers. (Susanne Jenne)

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