Prämie für die Vermietung leerstehender Wohnungen

Auch in Ludwigsburg immer wieder ein Thema: Eine Wohnung steht leer und wird nicht vermietet, obwohl dringend Wohnraum benötigt wird. Eine Prämie soll jetzt Anreize schaffen. 

Blick in eine Wohnung mit alter Tapete.
Wer länger leerstehende Wohnungen vermietet, bekommt eine Prämie. (Foto: Adobe Stock/hydebrink)

Städte, die sich aktiv dafür einsetzen, dass leerstehende Wohnungen oder Häuser wieder vermietet werden, erhalten vom Land Baden-Württemberg eine Förderung. Auch Ludwigsburg beteiligt sich und möchte die vom Land erhaltenen Fördermittel zu einem Großteil an die vermietenden Eigentümer*innen im Stadtgebiet weitergeben.

Das heißt: Wer als Eigentümer*in eine leerstehende Wohnung in Ludwigsburg wieder an den Markt bringt, kann dafür von der Stadt eine einmalige Wiedervermietungsprämie von zwei Nettokaltmieten oder maximal 2.000 Euro abzüglich einer Aufwandsentschädigung bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung nachweislich mindestens sechs Monate leer stand, es nun einen gültigen Mietvertrag gibt, der unbefristet oder für mindestens ein Jahr gilt und der nicht älter als sechs Monate ist.

Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Weitere Informationen zur Wiedervermietungsprämie sowie das Antragsformular gibt es bei der Geschäftsstelle Wohnen der Stadt Ludwigsburg: auf der Internetseite www.ludwigsburg.de/gswohnen, per E-Mail (gs.wohnen@ludwigsburg.de) oder telefonisch unter 07141 910-3660. (red)

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