Haushalt: Gemeinderat hebt bisherige Kürzungen auf

Der Gemeinderat hat erste Leitplanken für den Haushalt 2023 verabschiedet. Um das wichtige ehrenamtliche Engagement der Vereine und Institutionen in dieser schwierigen Zeit zu erhalten, verständigten sich Gremium und Stadtverwaltung darauf, an den vollen Zuschüssen festzuhalten.  

In seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch traf der Gemeinderat mit großer Mehrheit erste grundlegende Entscheidungen zum Haushalt 2023. Auf Basis dieser so genannten Eckdaten wird die Verwaltung einen Entwurf erarbeiten und am 9. November im Gemeinderat vorstellen. Danach folgen die gemeinsamen Beratungen. Eine Verabschiedung des Etats für das Jahr 2023 ist in der Sitzung des Gremiums im Dezember vorgesehen.

„Wir haben jetzt eine sehr gute Grundlage für die Beratungen zum Haushalt 2023 im kommenden Herbst“, sagte OB Dr.Matthias Knecht. „Aber noch erwirtschaften wir kaum Überschüsse für unsere Investitionen. Unsere Handlungsspielräume werden dadurch kleiner und unsere Entscheidungen schwieriger.“

Der Gemeinderat hat folgende Eckdaten verabschiedet:

  • Gewerbe-, Grund-, Hunde- und Vergnügungssteuer bleiben im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr unverändert.
  • Die städtischen Töchterunternehmen Stadtwerke Ludwigsburg Kornwestheim GmbH sowie Wohnungsbau Ludwigsburg GmbH werden in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 keine Gewinne an den Stadt-Haushalt abführen.
  • Ludwigsburger Vereine und Institutionen erhalten auch 2023 Zuschüsse in voller Höhe. Aufgrund der äußerst angespannten Finanzlage können diese Transferzahlungen jedoch nicht erhöht werden. Die im Haushaltsjahr 2022 vorgenommenen Kürzungen in Höhe von 87.650 Euro in den Bereichen Kultur, Sport und Soziales werden aufgehoben.
  • Die städtischen Zuschüsse für das Blühende Barock und den Eigenbetrieb Tourismus und Events legten Gemeinderat und Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2023 unverändert wie folgt fest: Blühendes Barock 400.000 Euro, Tourismus und Events Ludwigsburg acht Millionen Euro.
  • Für die Bauinvestitionen gilt seit 2022 ein Kostenrahmen, der auch 2023 gleichbleibt: Dieser beträgt durchschnittlich 35 bis 38 Millionen Euro pro Jahr, zwischen 2023 und 2026 liegt er in der Summe bei 140 bis 152 Millionen Euro.
  • Weil städtische Investitionen ohnehin über Kredite finanziert werden müssen, einigte sich der Gemeinderat auf folgendes Verfahren: Zusätzliche Darlehen sind nur zulässig, wenn die damit verbundene Maßnahme dazu führt, Kosten nachhaltig zu reduzieren und den Ergebnishaushalt zu entlasten. Die Kreditaufnahme sollte in der Abwägung die wirtschaftlichere Lösung sein. Gemeinderat und Stadtverwaltung einigten sich darauf, diese Entscheidung im Einzelfall zu treffen.

(Peter Spear)

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