Einwohnerfragestunde und -versammlung
Die Einwohnerfragestunde ist neben der Gemeindeordnung (§ 33 Abs. 4) auch in der Geschäftsordnung des Gemeinderats geregelt.
Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten (Fragestunde).
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Teilnahme an einer Einwohnerfragestunde im Gemeinderat. Anwesende Personen können Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten
Verfahrensablauf
Die Fragestunde findet einmal im Quartal statt. Sie dauert 30 Minuten und wird am Anfang der Sitzung des Gemeinderats abgehalten. Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister Stellung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg