Nutzungsbedingungen Schließfach
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die Stadt Ludwigsburg bietet Ihnen hier den kostenlosen Service, Ihre Einkäufe, Fahrradhelme, Taschen für die maximale Dauer von 24 Stunden in die dafür vorgesehenen Schließfächer einzuschließen.
Die Nutzung der Schließfächer in der Oberen Marktstraße unterliegt folgenden Bedingungen:
1. Vertragsgegenstand
Die Stadt Ludwigsburg gestattet Ihnen die kostenlose Nutzung eines Schließfaches zum Einschließen Ihrer Einkäufe, Fahrradhelme und Taschen.
Nicht erlaubt ist das Einschließen von
- leicht verderblichen oder übelriechenden Gegenständen
- Tieren
- Gegenständen, deren Lagerung gefahrgut-rechtlichen Vorschriften unterliegt (z.B. explosions-, feuer- oder sonstige gefährliche Gegenstände) oder deren Besitz gesetzlich eingeschränkt ist (z.B. Waffen, Munition, Betäubungsmittel)
- Gegenständen mit einem tatsächlichen Sach- oder immateriellen Wert von insgesamt mehr als 250 €
- Geld oder anderen Zahlungsäquivalenten, Zugangsmedien, Schmuck, Edelsteinen, Kunstgegenständen und Sammlungen, Ausweispapieren sowie Wertpapieren und jeweils ähnlichen Werten
Hinweis: Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie Gegenstände mit einem für Sie persönlichen Wert nicht in einem Schließfach unterbringen.
2. Nutzungsentgelt
Die Nutzung der Schließfächer ist kostenfrei.
3. Laufzeit
Die Nutzungshöchstdauer beträgt 24 Stunden. Teilentnahmen oder Nachlegen während der Nutzungsdauer sind möglich.
Sobald Sie die Nutzung beenden, haben Sie das Schließfach vollständig zu entleeren und von Ihnen verursachte Verunreinigungen zu beseitigen.
4. Überschreitung der Nutzungshöchstdauer / vertragswidrige Nutzung / Verwahrung von Gegenständen
Bei Überschreitung der Nutzungshöchstdauer oder bei Verdacht der vertragswidrigen Nutzung ist die Stadt Ludwigsburg berechtigt, das Schließfach, ohne Ihre Zustimmung zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände in Verwahrung zu nehmen.
Hinweis: Die Öffnung und Leerung des Schließfaches sowie die Verwahrung der Gegenstände durch die Stadt Ludwigsburg sind kostenpflichtig! Das Öffnen durch die Stadt Ludwigsburg kostet pro Schließfach 15 €.
Soweit Gegenstände wegen Überschreitung der Nutzungshöchstdauer oder des Verdachts der vertragswidrigen Nutzung aus dem Schließfach entfernt wurden, haben Sie sich unverzüglich nach Kenntnisnahme mit der nachfolgenden Kontaktstelle in Verbindung zu setzen!
Übersteigt der materielle Gesamtwert der von der Stadt Ludwigsburg in Besitz genommenen Gegenstände das zu zahlende Entgelt nicht oder sind die Gegenstände für eine Verwahrung nicht geeignet, ist die Stadt Ludwigsburg berechtigt, diese sofort nach Öffnen des Schließfaches entschädigungslos zu verwerten oder zu entsorgen, soweit diese keinen erkennbaren immateriellen oder persönlichen Wert aufweisen.
Aus dem Schließfach durch die Stadt Ludwigsburg entfernte Gegenstände werden – soweit sie nicht entsorgt wurden – in das Fundbüro der Stadt Ludwigsburg gebracht.
Die Herausgabe von verwahrten Gegenständen erfolgt nach den Regularien des städtischen Fundamtes.
5. Haftung
Die Stadt Ludwigsburg haftet nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im zuletzt genannten Fall sind Ersatzansprüche auf den vertragstypischen und für die Stadt Ludwigsburg vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen bleibt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. Kontakt
Für die Beantwortung Ihrer Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch von Montag – Freitag (außer Feiertagen) von 07.30 bis 17 Uhr an die Telefonnummer 07141 910-2077.
Weitere Forderungen bleiben vorbehalten. Die Preise verstehen sich incl. Mehrwertsteuer.