Bundesgesetz
für besseren Schutz von hinweisgebenden Personen
Die Bundesregierung will einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglichen. Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Das Gesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.
Die Koalitionsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die sogenannte EU‐Whistleblower‐Richtlinie rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Die Bundesregierung hat daher einen Entwurf für einen besseren Hinweisgeberschutz auf den Weg gebracht. Mehr Informationen dazu auf der Website der Bundesregierung.