Höfe am Kaffeeberg
Das Planungsgebiet befindet sich zwischen der Schlossstraße, dem Kaffeeberg und dem Schmiedgässle in einem der ältesten Bereiche der Innenstadt. Es ist einerseits geprägt durch vernachlässigte Bausubstanz und die von der B27 verursachten Lärmemissionen, andererseits durch attraktive historische Bauten. Es befindet sich in exponierter Lage direkt gegenüber dem Residenzschloss und zu zentralen Innenstadträumen wie etwa dem Marktplatz.
Ziel der Planung
Als Teil der repräsentativen Reihe historischer Bauten entlang der Schlossstraße ist das Projekt "Höfe am Kaffeeberg" von großer Bedeutung für das Stadtbild und wird von der B 27 sowohl aus Richtung Stuttgart als auch aus Richtung Heilbronn deutlich wahrgenommen. Zwei der Gebäude – der Grafen- und der Gesandtenbau – sind denkmalgeschützt. Eines – das ehemalige Kaffeehaus – wurde im Rahmen der Erhaltungssatzung als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft.
Nach dem Auszug der Landespolizei steht das Areal weitgehend leer. Auch das Gebäude an der Schlossstraße 27 wird seit Ende 2004 nicht mehr genutzt. Ziel der Planung ist die Revitalisierung und Aufwertung des bedeutenden historischen Quartiers und die Bewahrung des
Kulturguts „Barockstadt Ludwigsburg“. Vor diesem Hintergrund wurde der gesamte Bereich 2013 von der Wohnungsbau Ludwigsburg (WBL) erworben und an einen privaten Investor veräußert. Um eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu sichern, wurde im Anschluss der Ideen- und Realisierungswettbewerb „Höfe am Kaffeeberg Ludwigsburg“ mit 20 Teilnehmern durchgeführt. Darüber hinaus wurde der Entwurf eng durch den Gestaltungsbeirat der Stadt Ludwigsburg begleitet.
Das städtebauliche Konzept sieht die Umnutzung und Restaurierung der denkmalgeschützten Gebäude des Grafen- und Gesandtenbaus vor. Das ehemalige Kaffeehaus in der Schlossstraße 27 soll nach dem Siegerentwurf des Ideen- und Realisierungswettbewerbs rekonstruiert werden. Ein Erhalt ist aufgrund des äußerst schlechten baulichen Zustands (insbesondere in Bezug auf statische, schallschutztechnische und brandschutztechnische Aspekte) leider nicht möglich. Im rückwärtigen Bereich soll ein attraktives System aus lärmgeschützten Höfen entstehen, die für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher als Aufenthalts- und Begegnungsorte genutzt werden können. Die städtebauliche Dichte, Höhe und Stellung der neuen Gebäude sollen sich – unter Berücksichtigung der bewegten Topographie – in die Umgebungsbebauung einfügen und einen Beitrag zur Aufwertung des historischen Stadtbilds leisten.
Das Nutzungskonzept sieht in den sanierten Bauten entlang der Schlossstraße gewerbliche Nutzungen (Büroflächen) vor, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Bauten im Blockinnenbereich und entlang des Schmiedgässles sollen hochwertigem Wohnen im Zentrum dienen.
Die Bauarbeiten haben Mitte 2017 begonnen. Die bauliche Umsetzung erfolgt durch den privaten Investor, das Bebauungsplanverfahren wird durch die Stadt Ludwigsburg durchgeführt (Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Höfe am Kaffeeberg“ 010/08).
Historische Bauten und Denkmalschutz
Im Planungsgebiet selbst befinden sich die Kulturdenkmale „Grafenbau“ (Schlossstraße 29 – Kulturdenkmal im Sinne des § 28 DSchG) und Gesandtenbau (Schlossstraße 31 – Kulturdenkmal im Sinne des § 2 DSchG). Darüber hinaus sind mit den Gebäuden an der Schlossstraße 27 und Schmiedgässle 5 weitere stadtbildprägende historische Bauten vorhanden:
Gebäude Schlossstraße 27
Beim Eckgebäude Schlossstraße 27 handelt es sich um ein 1713 errichtetes Wohnhaus, dessen Architekt der Ingenieurhauptmann Johann Friedrich Nette war – der Vorgänger Frisonis im Dienste Herzog Eberhard Ludwigs. Um 1720 befand sich hier das erste Kaffeehaus in Ludwigsburg, das dem Kaffeeberg seinen Namen gab. Nach einer Innenbesichtigung im Jahr 2008 wurde das ehemals denkmalgeschützte Gebäude neu bewertet und mangels historischer Innenausstattung aus der Liste der Kulturdenkmale gestrichen. Ein Erhalt ist aufgrund des äußerst schlechten baulichen Zustands (insbesondere in Bezug auf statische, schallschutztechnische und brandschutztechnische Aspekte) leider nicht möglich.
„Grafenbau“, Schlossstraße 29
Das fünfachsige barocke Palais, „Grafenbau“ genannt, wurde 1724/25 nach dem Entwurf des herzoglichen Baumeisters Donato Guiseppe Frisoni als Amtssitz des Premierministers Carl Friedrich Wilhelm von Grävenitz erbaut. Es wurde bereits 1928 in das Landesverzeichnis der Baudenkmale eingetragen und gilt als in das Denkmalbuch eingetragenes Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gemäß § 28 Denkmalschutzgesetz. Wie das Residenzschloss hat auch dieses Kulturdenkmal einen Umgebungsschutzbereich entsprechend § 15 Denkmalschutzgesetz. Durch einen angrenzenden Neubau oder Neubauten in seiner Nähe darf keine Beeinträchtigung dieses besonders hochwertigen Kulturdenkmals entstehen. Die Sanierung und neue Nutzung des Gebäudes mit umfassenden bauhistorischen und restauratorischen Voruntersuchungen ist Teil der städtebaulichen Entwicklung.
„Gesandtenbau“, Schlossstraße 31
Beim so genannten „Gesandtenbau“ handelt es sich um ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz. 1718/19 errichtete Obervogt Gottlob Friedemann von Pöllnitz den zweigeschossigen breiten Putzbau mit Walmdach entsprechend dem von Donato Guiseppe Frisoni entworfenen Wohnhaustyp. Nach Verkauf an die Regierung wurde das Gebäude 1721 Wohnsitz des Oberhofmarschalls Friedrich Wilhelm von Grävenitz. Weitere hochwertige Nutzungen folgten, so u. a. für die von Herzog Carl Eugen gegründete „Académie des Arts“ sowie als herzogliche Bibliothek – der ersten öffentlichen Bibliothek des Landes. Das Gebäude beherbergte schließlich bis 1871 das Ludwigsburger Gouvernement und ab 1933 bis in die Gegenwart die Polizei.
Trotz moderner Oberflächenbehandlung und Ausstattung besitzt das Gebäude eine nur wenig veränderte und gut ablesbare Raumstruktur. Die Sanierung und neue Nutzung des Hauptgebäudes mit den dazugehörigen bauhistorischen und restauratorischen Voruntersuchungen sind auch hier Grundlage für die weitere Entwicklung.
Die untergeordneten, vermutlich nachträglich angefügten westlichen Seitenflügel sind Teil des Kulturdenkmals. Sie befinden sich jedoch in einem Bereich, der für den Bau der Tiefgarage vorgesehen wurde. Da ein ausreichendes Stellplatzangebot unabdingbar für die Entwicklung des Areals ist, werden die denkmalpflegerischen Bedenken gegen einen Abbruch dieser Gebäudeteile zurückgestellt. Voraussetzung ist, dass das Gesamtkonzept zu einer wesentliche Aufwertung des Areals führt.
Die Gebäude Schlossstraße 31/1 (rückwärtiger Flügel des Gesandtenbaus) und Schmiedgässle 5 sind nach eingehender Prüfung aus der Liste der Kulturdenkmale gestrichen worden und dürfen ebenfalls im Hinblick auf die Tragfähigkeit des Gesamtkonzepts abgerissen werden.
Kontakt
Stadtplanung und Vermessung
Städtebau
Dr. Anne Mayer-Dukart
Wilhelmstraße 5
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Telefon: 07141 910-2254
a.Mayer-Dukart@ludwigsburg.de
Bürgerbüro Bauen
Denkmalschutz
Wilhelmstraße 5
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