Stadtverwaltung verschickt Bescheide zur Grundsteuer 2025
Über 40.000 Benachrichtigungen gehen auf dem Postweg an die Betroffenen
Die Stadt Ludwigsburg hat seit heute, Montag, mehr als 40.000 Bescheide zur Grundsteuer per Post verschickt. All jene, die über Grundbesitz verfügen, erhalten einen Grundsteuerbescheid. Auf der Rückseite des Bescheids sind allgemeine Erläuterungen zur Grundsteuer zu finden. Dem Schreiben beigefügt ist zudem das offizielle Merkblatt des Finanzministeriums sowie des Städte- und des Gemeindetags in Baden-Württemberg.
Die Erhebung der Grundsteuer hatte das Land Baden-Württemberg neu geregelt. Die bisherige Bewertung war verfassungswidrig. Daher hatten alle Personen mit Grundbesitz beim Finanzamt eine aktuelle Erklärung zur Grundsteuer zum Stichtag 01.01.2022 einzureichen. Die Finanzbehörde ermittelte auf dieser Grundlage den Grundsteuermessbetrag und teilte diesen den Betroffenen mit.
Die Kommunen wie die Stadt Ludwigsburg sind an diesen Steuermessbetrag gebunden. Der Gemeinderat der Stadt wiederum legt für die Grundsteuer den Hebesatz fest, der mit dem Messbetrag multipliziert wird. Dieser beträgt für die Grundsteuer A 980 Prozent und für die Grundsteuer B 262 Prozent.
Beispiel: Steuermessbetrag des Finanzamts 150 Euro x Hebesatz Stadt Ludwigsburg 262 Prozent = 393 Euro Grundsteuer pro Jahr.
Die Reform der Grundsteuer soll aber aufkommensneutral sein. Das heißt: Die Einnahmen der Kommunen 2025 bleiben gemessen am Jahr 2024 gleich. Um dies zu gewährleisten, hatte der Gemeinderat die Hebesätze auf die oben genannten 980 und 262 Prozent in seiner Sitzung am 23. Oktober 2024 festgelegt. Allerdings kann sich die individuelle Grundsteuer-Belastung der Betroffenen verändern.
Bei Fragen zum Hebesatz oder der festgesetzten Grundsteuer können sich die Betroffenen an die Stadtverwaltung Ludwigsburg unter Telefon 07141 910 2874 oder -2919 wenden. Telefonische Gesprächszeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Auf der Website der Stadt Ludwigsburg (www.ludwigsburg.de/grundsteuer) gibt es weitere Infos zum Thema.