Stadt bittet um Rücksicht beim Gassi gehen
Im März beginnt die Schutzzeit des Jungwilds und der Bodenbrüter. Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung Hundehalter*innen jetzt um besondere Rücksicht. Außerdem appelliert sie daran, die Hinterlassenschaften des Hundes richtig zu entsorgen.
Von März bis Juli – während der Schutzzeit des Jungwilds und der Bodenbrüter – ist es weder Mensch noch Hund erlaubt, Waldstücke, Wiesen, Felder und Ackerränder zu betreten. Zudem müssen Hunde im gesamten bebauten Stadtgebiet, auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen, im Bereich von Sport- und Freizeitanlagen und Trimm-Dich-Pfaden an die Leine genommen werden. Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Die Stadtreinigung sieht sich regelmäßig mit nicht entsorgtem oder unsachgemäß entsorgtem Hundekot konfrontiert. Die Stadt appelliert deshalb weiter an die Hundebesitzer*innen: Öffentliche Straßen, Gehwege, Grün- und Erholungsanlagen oder fremde Privatgrundstücke sind keine Hundeklos. Gleiches gilt für Wiesen und Felder, besonders dann, wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden. Vom Hundekot können erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen, wenn dieser in die Fütterung gelangt. Deshalb ist beim Gassi gehen mit dem Hund dessen Kot unverzüglich zu beseitigen. Die Bewirtschaftung von Äckern darf durch Hunde nicht beeinträchtigt und Pflanzen nicht geschädigt werden.
Entsprechende Regelungen finden sich auch in der städtischen Polizeiverordnung. Es handelt sich demnach um eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Hinterlassenschaften des Vierbeiners nicht beseitigt werden. In Ludwigsburg wird das mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro geahndet.
Zur richtigen Entsorgung des Hundekots stellt die Stadt kostenlos Hundekotbeutel zur Verfügung. Die Standorte für Hundetütenspender sind auf der Infokarte der Stadt unter https://gis.ludwigsburg.de abrufbar – hier in der Legende „Info für Hundehalter“ anklicken. Die befüllten Hundekotbeutel können dann in den speziellen Abfallbehältern („Hundetoiletten“) oder im Restmüll entsorgt werden.