Jetzt im Februar noch Hecken schneiden

Am 1. März beginnt Schutzperiode für Bäume und Sträucher

Der 1. März ist der meteorologische Frühlingsanfang und laut Naturschutzgesetz der Beginn der Schutzperiode für Bäume, Sträucher und Röhrichtbestände. Diese Schonzeit dauert bis Ende September. Diejenigen, die ihre Hecken oder auch Bäume in größerem Umfang schneiden wollen oder müssen, sollten dies also noch bis Ende Februar tun. Schonende Form- und Pflegeschnitte fallen aber nicht unter die naturschutzrechtliche zeitliche Einschränkung.

Auch aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ist es wichtig, Pflanzen zurückzuschneiden. Der städtische Fachbereich Sicherheit und Ordnung weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer*innen allzu üppig wuchernden Bäumen und Sträuchern „zu Leibe rücken“ müssen, vor allem wenn das Grünzeug in Gehwege, Feldwege und Straßen hineinragt. Es muss bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Wenn Bäume und Sträucher in vollem Laub stehen, verdecken sie oft Verkehrszeichen und Ampeln – eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden. Bei Grundstücken außerhalb der Ortschaft sind in der Regel die Arbeitenden in der Landwirtschaft die Leidtragenden. Mit ihren großen Fahrzeugen kommen sie oft kaum durch. Wenn sie Hecken und Gehölzen ausweichen müssen, werden meist Nachbargrundstücke beschädigt.

Außerdem können sich Fußgänger*innen an herabhängenden oder überstehenden Ästen und Zweigen verletzen oder ihre Kleidung zerreißen oder beschmutzen. Über Gehwegen müssen deshalb 2,50 Meter und über Fahrbahnen und Feldwegen mindestens 4,50 Meter von Ästen freigehalten werden. Wer seine Gehölze nicht pflegt, muss eventuell für Schäden haften, die anderen entstehen. Die Haftpflichtversicherungen zahlen nicht, wenn Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.

Noch ein Hinweis: Privathaushalte aus dem Landkreis Ludwigsburg können ihr Schnittgut kostenlos am Häckselplatz „Aldinger Weg“ in Oßweil abliefern. Er hat dienstags bis freitags von 14 bis 17 Uhr sowie am Samstag von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

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