Öffentliche Grillplätze
Grillen im Stadtgebiet
Das Grillen ist in den öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet Ludwigsburg nur an extra eingerichteten Grillstellen erlaubt.
Es gibt fünf offizielle Grillplätze: Hörnle, Sommerhalde, Waldspielplatz Grasiger Weg, Seeschloßallee und Kugelberg.
Neckarweihingen Grillplatz "Hörnle" und Poppenweiler Grillstelle am Waldspielplatz
Außerhalb des Orts in Richtung Marbach gibt es im Stadtteil Neckarweihingen, am "Hörnle", einen Spielplatz mit zwei Grillstellen.
In Poppenweiler gibt es zudem eine Grillstelle am Waldspielplatz.
Für die Grillstelle ist eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich. Die Fahrerlaubnis dient zum Befahren des Feldweges bis zum Spielplatz. Sie kostet 15 Euro pro Fahrzeug und kann beim Bürgerbüro Neckarweihingen beziehungsweise Bürgerbüro Poppenweiler beantragt werden.
Bitte beachten Sie: Das parken vor Ort ist nicht gestattet, da es keine ausgewiesenen Parkplätze gibt. Das heißt man darf nur ausladen und muss direkt wieder zurück fahren.
- Telefon: 07141 910-2551
- E-Mail Neckarweihingen: buergerbuero.nw@ludwigsburg.de
- E-Mail Poppenweiler: buergerbuero.pw@ludwigsburg.de
Eglosheim: Grillplatz Seeschloßallee
Der Platz liegt in Eglosheim, nahe bei der Unterführung zum Favoritepark. Hier stehen eine Grillstelle und zwei Sitzgruppen zur Verfügung. Grillmaterial wie Holz gibt es dort nicht. Nebenan ist ein großer Bolzplatz mit zwei Toren.
Für den Grillplatz ist keine Anmeldung erforderlich. Es ist immer auch mit anderen Nutzern zu rechnen.
Die Stelle liegt erhöht. Laute Geräusche sind daher weit über die Felder zu hören. Besonders zu später Stunde muss daher Rücksicht auf die Anwohner genommen werden.
Der Ort wird von ehrenamtlichen Helfern betreut, regelmäßig kontrolliert und in Stand gesetzt. Trotzdem kann ein einwandfreier Zustand leider nicht immer garantiert werden.