Elektromobilität: Förderprogramm für Ladeinfrastruktur wird verlängert

Über das Förderprogramm Charge@BW haben Wohnungseigentümergemeinschaften die Möglichkeit, für die Installation von Ladeinfrastruktur für E-Autos eine Förderung zu erhalten. Dieses Förderprogramm wurde nun bis zum 31. Dezember 2025 verlängert – darauf weist die städtische Koordinationsstelle für Elektromobilität hin. Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, freiberuflich Tätige und Genossenschaften.

Mit Charge@BW fördert das Land Baden-Württemberg bis zu 40 Prozent der Kosten für die Elektroinstallation, maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt. Pro Antragsteller*in können bis zu 250 Ladepunkte gefördert werden, die Mindestbewilligungssumme eines Projekts beträgt 5.500 Euro. Die geförderte Infrastruktur muss mindestens drei Jahre in Betrieb bleiben. Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es unter:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/ladeinfrastrukturfoerderung-chargebw.
Mit weiteren Fragen können sich Interessierte außerdem an die städtische Koordinationsstelle für Elektromobilität wenden, per E-Mail an die Adresse emobilitaet@ludwigsburg.de.

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