Der Haushaltsplan

Allgemeines

Zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben darf die Stadtverwaltung Ludwigsburg Mittel beschaffen, verwalten und verwenden. Bei diesen Mitteln handelt es sich nicht nur um Geld, sondern auch um Vermögen. Sowohl die Mittelbeschaffung als auch ihre Verwaltung und Verwendung müssen sorgfältig dokumentiert werden. Dies geschieht mithilfe eines Haushaltsplans.

Jede Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet einen Haushaltsplan aufzustellen. Es gibt genaue Regeln, was der Haushaltsplan alles enthalten muss, wer daran beteiligt ist ihn aufzustellen und wie er später tatsächlich umgesetzt wird.

Die gesetzlichen Grundlagen dieser kommunalen Haushaltswirtschaft sind in der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung (GemO) und in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) festgelegt.

Die vielfältigen Aufgaben einer Stadt gliedern sich in Pflichtaufgaben mit und ohne Weisung und freiwillige Aufgaben.

  • Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben mit Weisung ist die Stadt nicht nur gesetzlich verpflichtet, sondern ihr wird vorgegeben, wie sie eine Aufgabe zu erledigen hat. Eine Pflichtaufgabe ist zum Beispiel die Erteilung eines Personalausweises, da hier genauestens vorgegeben ist, wie dieser auszusehen hat und in welchen Fällen er erteilt werden darf. Die Stadt hat bei den Pflichtaufgaben mit Weisung keinerlei Gestaltungsspielraum. Sie führt lediglich eine Vorgabe aus.
  • Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben ohne Weisung ist die Stadt ebenfalls gesetzlich verpflichtet, sie kann jedoch selbst entscheiden, wie sie die Aufgabe ausführt. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung der Infrastruktur für die Schulen. Die Stadt muss also Gebäude für den Schulunterricht bereitstellen, welche Standards sie jedoch haben, entscheidet der Gemeinderat.
  • Freiwillige Aufgaben nimmt die Stadt dann wahr, wenn sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist. Das ist insbesondere im sportlichen und kulturellen Bereich der Fall. Beispiel hierfür ist die Förderung der kulturellen und sportlichen Einrichtungen, Vereine oder Wohlfahrtsverbände

Ob und welche freiwilligen Aufgaben erfüllt werden, entscheidet der Gemeinderat. Allerdings ist der Spielraum für freiwillige Leistungen gering, da ungefähr 65 Prozent der Aufwendungen auf Pflichtaufgaben mit und ohne Weisung entfallen.

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Inhalte des Haushaltsplans

Der Haushaltsplan ist die Grundlage der Mittelbeschaffung und -verwendung. Hier werden sämtliche kommunalen Aufgabenbereiche mit ihren finanziellen Auswirkungen abgebildet.

Der Haushaltsplan besteht aus:

  • dem Gesamthaushalt,
  • den Teilhaushalten,
  • dem Stellenplan,
  • und den Anlagen.

Der Haushaltsplan wird durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen. Die sogenannte Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung einer Gemeinde. In ihr werden festgelegt:

  • die Gesamterträge und -aufwendungen des Ergebnishaushalts,
  • die Gesamteinzahlungen und -auszahlungen des Finanzhaushalts,
  • die Höhe der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
  • die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre belasten),
  • die Höhe der Kassenkredite sowie die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.

Sobald das Regierungspräsidium Stuttgart den Haushaltsplan genehmigt, wird er öffentlich bekannt gegeben und tritt damit in Kraft.

Der kommunale Haushalt

Der kommunale Haushalt besteht aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt enthält alle Aufwendungen und Erträge, die für den laufenden Betrieb der Verwaltung und ihrer Einrichtungen nötig sind. Er entspricht in etwa der Gewinn- und Verlustrechnung.

Im Finanzhaushalt sind die Ein- und Auszahlungen veranschlagt. Der Finanzhaushalt unterscheidet zwischen Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Er entspricht in etwa der Cashflow-Rechnung.

Die Stadt ist verpflichtet, generationengerecht zu wirtschaften. Das ist dann der Fall, wenn nicht mehr Ressourcen verbraucht werden, als zur Verfügung stehen. Für den Haushaltsplan bedeutet das, dass im Ergebnishaushalt das ordentliche Ergebnis mindestens ausgeglichen sein muss. Das Ergebnis des Finanzhaushalts zeigt, ob die Stadt über ausreichend Liquidität verfügt. Ist das der Fall, so kann die Stadt auf die Aufnahme von Bankdarlehen zur Finanzierung von Investitionen verzichten.

Zusätzlich zum Ergebnis- und Finanzhaushalt wird eine Bilanz erstellt, in der die Ergebnisse des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts zusammengeführt werden. Die Bilanz ist zwar nicht Bestandteil des Haushaltsplans, sie ist jedoch für den Nachweis der Generationengerechtigkeit sehr wichtig.  

Wird beispielsweise ein negatives Ergebnis im Ergebnishaushalt ausgewiesen, so reduziert dieses die Kapitalposition, also das Eigenkapital der Stadt. Dieser Fehlbetrag muss durch Vermögensabbau ausgeglichen werden. Umgekehrt erhöht ein positives Ergebnis die Kapitalposition und die Stadt kann ihr Vermögen vermehren. Ein negatives Ergebnis des Finanzhaushalts reduziert die liquiden Mittel, die beispielsweise durch die Aufnahme von Darlehen ausgeglichen werden können. Umgekehrt erhöht ein positives Ergebnis des Finanzhaushalts den Bestand der liquiden Mittel.

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