Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Ab Mitte August werden die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 26. September versandt. Wer sie erhalten hat, kann Briefwahl beantragen.

Eine Hand hält ein Blatt Papier, auf dem steht: Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021.
Bald kommen die Wahlbenachrichtigungen an. (Foto: Stadt Ludwigsburg)

Am 26. September wählen die Bürgerinnen und Bürger den 20. Deutschen Bundestag. Ab Mitte August werden die Wahlbenachrichtigungen an die rund 59.000 Ludwigsburger Wahlberechtigten verschickt.

Wer die Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann Briefwahl beantragen. Am einfachsten geht das online – auf www.ludwigsburg.de/wahlen mit Angabe von Wählernummer und Wahlbezirk, die auf der Wahlbenachrichtigung stehen.

Ein schriftlicher Antrag auf Briefwahl ist mit dem Rücksendeformular aus der Wahlbenachrichtigung möglich. Der Antrag kann entweder in einem frankierten Umschlag an den Fachbereich Bürgerdienste gesendet oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus (Wilhelmstraße 11) eingeworfen werden. Diejenigen, die demnächst in den Urlaub fahren, sollten daran denken, die Briefwahl möglichst davor zu beantragen.

Stadt erwartet viele Briefwähler

Jürgen Schindler, Leiter des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste, rechnet wieder mit einem hohen Briefwahlaufkommen. Bei der Landtagswahl im März haben in der Stadt Ludwigsburg insgesamt 36.875 Menschen gewählt, 18.163 davon per Brief – also fast die Hälfte.

Nicht nur aus diesem Grund hat die Stadt reagiert und die Anzahl der Briefwahlbezirke im Vergleich zur Landtagswahl um sechs auf insgesamt 25 Briefwahlbezirke erhöht. „Durch die Einrichtung weiterer Briefwahlbezirke sind wir nicht nur auf eine große Anzahl von Briefwählerinnen und Briefwählern gut vorbereitet. Der neue Zuschnitt der Briefwahlbezirke ermöglicht auch exakte Angaben darüber, wie in einem Stadtteil gewählt wurde und wie hoch dort die Wahlbeteiligung war“, so Jürgen Schindler. Denn jetzt werden in einem Briefwahlbezirk nur die Stimmen eines Stadtteils ausgezählt, nicht mehrerer Stadtteile wie bisher.

Wer bis Sonntag, 5. September, keine Wahlbenachrichtigung von der Stadt erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 6. September, bis Freitag, 10. September, beim Wahlbüro des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste das Wählerverzeichnis einsehen und Einspruch einlegen. Wahlberechtigt ist, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält.

Fragen zur Wahl am besten per E-Mail

Das Wahlbüro in der Wilhelmstraße 9 öffnet am Montag, 16. August. Allerdings sollten Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Corona-Pandemie nur im Ausnahmefall persönlich vorbeikommen. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 7.30 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12 Uhr. Am Freitag, 24. September, ist zusätzlich von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Im Gebäude ist eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske zu tragen. Fragen zur Wahl können am besten per E-Mail (wahlen@ludwigsburg.de) gestellt werden. Außerdem ist das Wahlbüro montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr telefonisch unter der Nummer 07141 910-2409 erreichbar.

Am Wahltag gelten in den 59 Wahllokalen der Stadt strenge Abstands- und Hygieneregeln. Alle Wahllokale werden mit Plexiglaswänden und Desinfektionsmittel ausgestattet. Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske oder OP-Maske erlaubt, auch beim Warten vor dem Wahllokal sind die Masken zu tragen. (Meike Wätjen)

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