Bewohnerparken soll kostendeckend werden
Zum 1. April wird die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis auf 120 Euro im Jahr angepasst – so der Beschluss des Gemeinderats in der jüngsten Sitzung. Was die Gründe dafür sind.
Bisher wurde in Ludwigsburg für einen Bewohnerparkausweis die rechtlich mögliche Verwaltungskostenpauschale von 30 Euro im Jahr erhoben. Eine Gesetzesänderung und eine neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlauben es nun, diese Gebühr anzupassen. Die Stadtverwaltung hatte dafür 150 Euro im Jahr vorgeschlagen – eine Mehrheit im Ludwigsburger Gemeinderat einigte sich nun auf 120 Euro.
Die so genannte Parkraumbewirtschaftung gibt es in Ludwigsburg in der Innenstadt, der Oststadt sowie in der Süd- und Weststadt: Das bedeutet, das Parken auf öffentlichen Stellplätzen ist hier kostenpflichtig. Anwohnerinnen und Anwohner der entsprechenden Quartiere können aber beim Bürgerbüro einen Bewohnerparkausweis beantragen – bisher kostete dieser 30 Euro im Jahr.
Für die Anpassung dieser Gebühr gibt es verschiedene Gründe. Zum einen will die Stadtverwaltung damit kostendeckend arbeiten – allein die Herstellungskosten eines Straßenparkplatzes betragen 1.500 bis 5.000 Euro bei einer Lebensdauer von etwa 25 Jahren. Hinzu kommen Anteile für den Wert des Bodens, den jährlichen Unterhaltungsaufwand sowie den Verwaltungsaufwand beim Bürgerbüro für das Ausstellen des Ausweises.
Stadtticket querfinanzieren
Die Stadtverwaltung erhofft sich außerdem eine gewisse Steuerungswirkung im Hinblick auf eine Mobilitätswende. „Es geht uns nicht darum, uns gegen das Auto zu positionieren“, betont Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht. „Aber wir wollen zeigen, dass öffentlicher Parkraum einen Preis hat und mit den Einnahmen aus dem Bewohnerparken zum Beispiel das Stadtticket querfinanzieren.“ Das Stadtticket ist ein Angebot des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart. Mit diesem kann man für drei Euro einen ganzen Tag lang in Ludwigsburg mit Bussen und Bahnen unterwegs sein. Die Stadt subventioniert das System mit circa einer Million Euro pro Jahr.
Wer nun also ab dem 1. April beim Bürgerbüro einen neuen Bewohnerparkausweis beantragen muss, zahlt dafür eine Gebühr von 120 Euro pro Jahr. Es gibt jedoch eine soziale Komponente – für Inhaberinnen und Inhaber der „LudwigsburgCard“ kostet der Ausweis nur 60 Euro. Und für Personen, die einen Schwerbehindertenausweis haben und zum Beispiel „außergewöhnlich gehbehindert“ sind, bleibt es wie bisher bei 30 Euro pro Jahr. (Karin Brühl)