Bald mehr verschiedene Bestattungsformen möglich
Auch Friedhöfe und die Bestattungskultur unterliegen einem Wandel der Zeit. Um diesem gerecht zu werden, schafft die Stadt Ludwigsburg neue, bedarfsgerechte Angebote.
Die Stadt Ludwigsburg verfügt über neun Friedhöfe für Bestattungen. Für diese hat der Gemeinderat nun jeweils einstimmig eine neue Friedhofsordnung, eine neue Gebührensatzung sowie eine neue Friedhofskonzeption beschlossen. Vorausgegangen war eine fast einjährige Debatte zwischen Stadtverwaltung und Stadträten, auch die Stadtteilausschüsse sowie die Integrationsräte für interreligiösen Dialog wurden einbezogen. Mit den neuen Regularien sieht sich die Stadt nun für die kommenden Jahre gut aufgestellt – die Friedhofskonzeption beispielweise beinhaltet bei der Entwicklung der Bestattungsarten eine Prognose bis ins Jahr 2030.
„Mit dem gesellschaftlichen Wandel wandelt sich auch die Bestattungskultur“, erklärt der zuständige Bürgermeister Sebastian Mannl. „Mit der Anpassung und Erweiterung der Friedhofskonzeption durch neue Bestattungsformen gehen wir auf diese Veränderungen ein. Außerdem haben wir den Wunsch aus den Stadtteilausschüssen berücksichtigt, auch auf den jeweiligen Stadtteil-Friedhöfen Angebote zu ergänzen.“
Mehr Urnengräber
Grundsätzlich wächst die Nachfrage nach Urnengräbern, die Zahl der Erdbestattungen sinkt dagegen. Dieser Trend wird sich bis ins Jahr 2030 noch verstärken, so die Prognose in der Friedhofskonzeption. Bei der Weiterentwicklung der Friedhöfe in den nächsten Jahren wird dies berücksichtigt; die Stadt schafft verschiedene Formen der Urnenbestattungen: beispielsweise die Bestattung am Baum, in einem Baumhain oder auch im „Vogelschwarm“. Dabei handelt es sich um die Anordnung von Doppelurnenkammern in einer Rasenfläche mit einer in den Boden eingelassenen runden Grabplatte aus Naturstein und einem Grabzeichen in Form eines auffliegenden Vogels.
Auch die Möglichkeiten für Urnengräber im Rasen, in einer Staudenfläche und die Zahl der Urnenreihengräber werden ausgebaut. Die Stadt plant außerdem, am Ostfriedhof Bestattungen in einem Wiesental zu ermöglichen sowie am Westfriedhof Bestattungen am Waldrand.
Mit der neuen Friedhofsordnung, die zum 1. März in Kraft tritt, geht die Stadtverwaltung ebenfalls auf Bedürfnisse und Wünsche verschiedener Personengruppen ein, etwa mit einem interreligiösen Grabfeld. Angehörige des muslimischen Glaubens können zum Beispiel zukünftig den Sarg zum Grab tragen und den Leichnam ins Grab hinablassen. Für Totengebet, Koran-Rezitation oder rituelle Waschungen sind Moscheengemeinden eingebunden, die in Abstimmung mit der Stadt auch bei der Grabpflege mitarbeiten können. Weiter ermöglicht die neue Friedhofsordnung eine dauerhafte Ruhezeit, was für Juden und Muslime sehr wichtig ist.
Ziel: höhere Kostendeckung
Auch die neue Friedhofsgebührensatzung tritt zum 1. März in Kraft. Sie verfolgt zum einen das Ziel, einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen – von derzeit rund 68 Prozent in Richtung 89 Prozent. Aus diesem Grund erhöhen sich manche Gebühren, etwa die für Erdbestattungen bei Erwachsenen von 1035 Euro auf 1054 Euro. Die Kosten für Urnengräber steigen zum Beispiel von 1.180 Euro auf 1.420 Euro für ein Reihengrab mit 20 Jahren Laufzeit und von 1.980 Euro auf 3.120 Euro für ein Grab am Baum.
Andererseits bleiben die Kosten von Erdbestattungen bei Kindern unter fünf Jahren gleich (bei 400 Euro), die Kosten für Bestattungen von Kindern von fünf bis 15 Jahren sinken sogar (von 692 auf 644 Euro). Auch die Preise für die Einäscherung im städtischen Krematorium ändern sich nicht (440 Euro für Erwachsene, 330 Euro für unter 15-Jährige, 220 Euro für unter Fünfjährige), da die Stadt gegenüber privaten Krematorien konkurrenzfähig bleiben will. (Karin Brühl)