Gesplittete Abwassergebühr
Begriffe
Abwasser
Brauchwasser
Niederschlagswasser
Schmutzwasser
Abwasserbeseitigung und Gebühren
Für die Abwasserbeseitigung fallen Kosten an. Sie entstehen durch die Sammlung, den Transport und die Reinigung von Schmutz- und von Niederschlagswasser. Die Kosten setzen sich aus den Kosten für die Herstellung, Wartung und Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes, der zugehörigen Becken - zur Behandlung und zur Rückhaltung - sowie der Kläranlagen zusammen.
Um die Kosten der öffentlichen Abwasser-Entsorgung zu decken werden sogenannte Abwassergebühren erhoben.
Die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers, unterscheiden sich von denen für die Beseitigung des Niederschlagswassers. Die beiden Gebührenanteile - Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr - decken dabei die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung.
Gebühr für Schmutzwasser
Grundlage des Schmutzwassergebührenanteils ist die bezogene Frischwassermenge. Wird Niederschlagswasser als Brauchwasser im Haushalt verwendet (Toilettenspülung o. ä.), so fällt hierfür ebenfalls die Schmutzwassergebühr an. Hierzu ist, auf eigene Kosten, eine geeignete Messeinrichtung (Wasserzähler) anzubringen und zu unterhalten. Wird bei einer Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser auf eine solche Messeinrichtung verzichtet, so wird der Gebührenermittlung eine pauschale Schmutzwassermenge von 13 m³ je Jahr und Person zugrunde gelegt.
Sollte die bezogene Frischwassermenge größer sein, als die tatsächlich eingeleitete Schmutzwassermenge, beispielsweise bei umfangreichen Bewässerungsmaßnahmen mit Frischwasser, so können auf Antrag Absetzungen von der Schmutzwassergebühr erfolgen.
Gebühr für Niederschlagswasser
Den Maßstab für die Niederschlagswassergebühr bildet die Summe der überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen auf dem Grundstück (= „versiegelte“ Flächen), von denen Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird. Die Einleitung kann entweder unmittelbar auf dem Grundstück oder mittelbar, zum Beispiel als Niederschlagswasser, das vom Grundstück in die Straßenentwässerung abfließt, erfolgen.
Gebührensätze der Stadt Ludwigsburg
Abwassergebühren ab 01.01.2021 gemäß Abwassersatzung (AbwS) vom 17.10.2018
Niederschlagswasser-Gebühr | 0,32 Euro pro Jahr je Quadratmeter gebührenrelevante Fläche |
Schmutzwasser-Gebühr gemäß §40 (1) AbwS *) | 1,19 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser |
*) bitte beachten: gesonderte Gebührensätze bei Bringsystemen (Kleinkläranlagen, Gruben etc.)
Versiegelte Grundstücksflächen
Versiegelung nennt man die ganz oder teilweise wasserundurchlässige Befestigung einer Oberfläche (zum Beispiel Asphalt, Pflaster, Dachfläche).
Versiegelte Grundstücksflächen sind überbaute Flächen wie Dachflächen von Häusern und sonstigen Gebäuden. Auch befestigte Flächen aus einem ganz oder teilweise wasserundurchlässigen Material wie zum Beispiel eine gepflasterte Hoffläche zählen zur versiegelten Fläche. Je größer die Wasserundurchlässigkeit einer Fläche ist, desto mehr Wasser gelangt in den Kanal und desto höher fällt die Gebühr für Niederschlagswasser aus.
Die verschiedenen Versiegelungsarten werden in drei Abstufungen, sogenannten Abflussfaktoren, unterteilt.
Abfluss-Faktoren
Der Abflussfaktor gewichtet die Wasserdurchlässigkeit einer befestigten Fläche. Befestigte Flächen, die kein Wasser mehr durchlassen, wie zum Beispiel Asphalt, werden höher gewichtet, als Flächen, die so beschaffen sind, dass sie noch Wasser versickern lassen, wie zum Beispiel ein Plattenbelag. Man nennt diese Eigenschaft Versickerungsfähigkeit.
Kann durch die Fläche keinerlei Wasser versickern, so ist von einem 100-Prozentigen Abfluss des anfallenden Niederschlagswassers auszugehen. Der Abflussfaktor liegt in diesem Fall bei 1,0.
Kann das Wasser teilweise durch Fugen oder Poren versickern, geht man von einem geringeren Faktor aus, zum Beispiel 0,6.
- für voll versiegelte Flächen 1,0 (zum Beispiel Ziegel-/Blech-/Glasdach, asphaltierte/betonierte Flächen, fugenlose Beläge)
- für stark versiegelte Flächen 0,6 (zum Beispiel Beläge ohne feste Verfugung, Porenpflaster, Gründach)
- für wenig versiegelte Flächen 0,3 (zum Beispiel Kies, Schotter, Rasengittersteine, Schotterrasen)
Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Abflussfaktor der Flächenart, die der betreffenden Versiegelung am nächsten kommt.
So ist beispielsweise bei Flachdächern und geneigten Dächern davon auszugehen, dass 100 Prozent des Niederschlagswassers auch der Kanalisation zufließen. Hier ist der Faktor mit 1,0 angesetzt. Von einem Gründach hingegen gelangt nur ein geringerer Niederschlagsanteil in den Kanal (rund 60 Prozent), so dass hier die Fläche mit dem Faktor 0,6 gewichtet wird.
Erfassung der Flächen anhand von Luftbildern
Reduzierung des Flächenansatzes
Wird das Niederschlagswasser der Dach- und Grundstücksflächen nicht direkt in die öffentliche Kanalisation, sondern über eine Zisterne oder Versickerungsanlage eingeleitet, kann sich der Flächenansatz reduzieren.
Ab einer Mindestgröße von zwei Kubikmetern werden Zisternen und Versickerungsanlagen, die über einen Notüberlauf in die Kanalisation verfügen, mit einem Flächenabzug begünstigt.
Entsiegelung
Notüberlauf
(Regen-)Rückhaltung
Versickerungsanlage
Versiegelung
Zisterne
- Bei Zisternen erfolgt grundsätzlich ein Flächenabzug von 5 Quadratmetern je Kubikmeter Zisternenvolumen, maximal jedoch 100 Prozent der angeschlossenen Fläche.
- Bei Zisternen speziell mit Brauchwassernutzung im Haushalt, erfolgt ein Flächenabzug von 15 Quadratmetern je Kubikmeter Zisternenvolumen, maximal 100 Prozent der angeschlossenen Fläche.
- Bei Versickerungsanlagen erfolgt ein Flächenabzug von 15 Quadratmetern je Kubikmeter Anlagenvolumen, maximal 100 Prozent der angeschlossenen Fläche.
Flächen, die an Zisternen oder Versickerungsanlagen ohne Notüberlauf in die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, bleiben bei der Niederschlagswassergebühr unberücksichtigt. Voraussetzung ist, dass das Überlaufwasser auf dem Grundstück schadlos versickern kann.
Die Gebühr für Niederschlagswasser eines Grundstücks kann daher durch geeignete Entsiegelungs-, Regenrückhalte- oder Versickerungsmaßnahmen gesenkt werden. Tipps und Anregungen hierzu können bei der Stadtentwässerung Ludwigsburg (SEL) eingeholt werden.
Selbstauskunft
Grundlage für die Niederschlagswassergebühr war die Ermittlung der versiegelten Grundstücksflächen anhand von Luftbildauswertungen.
Um herauszufinden ob die Flächenansätze richtig ermittelt wurden, führte die Stadtentwässerung Ludwigsburg im Juli 2011 ein sogenanntes Selbstauskunftsverfahren durch. Dazu wurde auf Basis der Luftbild-Flächenauswertung für jedes erfasste Grundstück ein zweiteiliger Erhebungsbogen erstellt. Dieser Erhebungsbogen bestand aus einem Kartenteil und einer tabellarischen Zusammenfassung. Anhand des Bogens konnten die Grundstückseigentümer die ermittelten Flächenansätze überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Außerdem konnten sie Angaben zu Versickerung, Sammlung und/oder Nutzung von Niederschlagswasser machen.
Korrekturbeispiele
Formulare
Änderungen am Grundstück wie Neubau, Umbau, Ver- und Entsiegelung oder andere Eigentumsverhältnisse müssen gemeldet werden.
Kontakt
Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Telefon 07141 910-3228 oder 07141 910-2631
Weitere Informationen
- Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser
- Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser
- Handlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser
- Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten
- DIN 1989-1 "Regenwassernutzungsanlagen - Teil 1: Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung"
- Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr)
- Broschüre gesplitteten Abwassergebühr (1,3 MB)
- Flyer Rückstau von Abwasser (2,4 MB)
- Informationsblatt zum Gartenwasser (134 KB)
- Formular - Gartenwasser (218 KB)