Infos für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
Sanieren – lohnt sich das?
Immer wieder wird auf die zahlreichen Möglichkeiten und Vorteile der Sanierung hingewiesen. Doch: Lohnt sich das wirklich für unsere WEG? Wie groß ist der Aufwand? Damit Ihre Fragen schnell beantwortet sind, haben wir untenstehend einige Informationen für Sie zusammengestellt.
Gut zu wissen
Etagenheizungen in WEGs – welche Fristen gelten nach dem GEG
Der Entscheidungs- und Ausführungsprozess in der WEG
Der Entscheidungsprozess bei Sanierungsmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum.
Zunächst muss der Vorschlag auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Vorschlag muss in die Tagesordnung der Versammlung aufgenommen werden, wenn mehr als ein Viertel der Eigentümer*innen es unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. Es geht in dieser Eigentümerversammlung darum, die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Sanierungsmaßnahme zu beauftragen und eine Energieberatung in die Wege zu leiten. Für die Energieberatung müssen auf der Versammlung bereits Angebote vorliegen. Auch ein erstes Finanzierungskonzept und eventuelle Fördermöglichkeiten sind an dieser Stelle bereits wünschenswert. Alternativ gibt es die Möglichkeit die Energieberaterin der Energiewender in die Versammlung einzuladen. Sie klärt erste Fragen zum Thema Sanierung und zeigt Fördermöglichkeiten auf.
Entscheidet sich die WEG für weitere energetische Untersuchungen erstellt ein Energieberater*in einen individuellen Sanierungsfahrplan. Hier wird das gesamte Gebäude energetisch untersucht und die notwendigen Maßnahmen bis zur Erreichung eines Effizienzhaus in mehreren Maßnahmenpaketen aufgezeigt. „Sinn des Fahrplans ist es, nicht nur energetisch, sondern auch finanziell optimale Lösungen auszuarbeiten, so dass unter dem Strich eine klare Kostenersparnis für Verbraucher*innen angestrebt wird. So sollen von vornherein mögliche künftige Zusatzkosten vermieden werden, die durch eine falsche Reihenfolge oder Herangehensweise entstehen können.“ Die Erstellung des iSFP wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) gefördert.
Weitere Informationen zum iSFP finden Sie hier. Die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen dienen in einer 2. WEG-Versammlung als Entscheidungsgrundlage. Diese Versammlung findet in der Regel außerordentlich statt, um das Vorhaben voranzubringen oder Alternativen zu diskutieren. Sollte bereits Einigung über die Sanierung bestehen,kann auf dieser Sitzung auch der rechtssichere Beschluss erfolgen, insofern dieser auf der Tagesordnung angekündigt wurde. Mit dem Beschluss ist der nächste Auftrag an die Hausverwaltung verbunden: gemeinsam mit Fachberater*innen ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept zu erarbeiten und Angebote von Baufirmen einzuholen. Denn jetzt müssen alle Fakten auf den Tisch und die Kosten analysiert werden.
Die 3. Eigentümerversammlung beschließt die Maßnahmen sowie deren Kosten, den Durchführungszeitraum und die Finanzierung. Wenn ein rechtsverbindlich formulierter Beschluss bereits von einer Anwaltsperson erstellt wurde, kann dieser nun unterzeichnet werden. Ansonsten kann eine entsprechende Formulierung an dieser Stelle in Auftrag gegeben werden. Die Hausverwaltung erhält nun den Auftrag, Verträge mit den zu beteiligenden Baufirmen abzuschließen. Mit Beginn der Maßnahme gehören die Überwachung der Bauausführung und die Abnahmen der geleisteten Arbeiten zu den wichtigsten Aufgaben. Diese können auf Beschluss der Eigentümergemeinschaft auch externe Sachverständige erledigen.
Nach Abschluss der Maßnahme darf gefeiert werden. Aber nicht nur das. Hinsichtlich des Durchführungsbeschlusses muss die Sanierung bewertet, Abweichungen diskutiert und dokumentiert werden. Die Ergebnisse der Sanierung und der neue Energieverbrauch sollten nun in einem Monitoring beobachtet werden. Nur so werden Mängel und Fehler schnell entdeckt und können beseitigt werden. Die Hausverwaltung kümmert sich um Mängelbeseitigungen und wickelt die Gewährleistungsansprüche gegenüber den Baufirmen ab.
Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern
Im Gegensatz zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern gibt es bei Mehrfamilienhäusern eine größere Auswahl an Betriebsmodellen. Die Energieagentur Freiburg hat einen interaktiven Leitfaden entwickelt, der durch die verschiedenen Varianten durchführt.
Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Betriebsmodelle, die an dieser Stelle kurz vorgestellt werden.
Stromlieferung in die Wohnung
Bei diesem Betriebsmodell wird der Strom aus der PV-Dachanlage in den jeweiligen Wohnungen verwendet.
Allgemeinstromversorgung
Bei dem Modell der Allgemeinstromversorgung wird mit einer PV-Anlage auf dem Dach nur der Allgemeinstrombedarf versorgt. So reduzieren sich zum Beispiel die Nebenkosten für alle Parteien.
Einzelanlagen
Bei dem Modell der Einzelanlagen wird keine gemeinschaftliche Anlage gebaut, sondern einzelne Eigentümer*innen investieren in eine eigene PV-Anlage. Diese PV-Anlage deckt dann nur den individuellen Strombedarf des Investierenden.
Volleinspeisung
Das Modell der Volleinspeisung verzichtet auf den Eigenverbrauch. Der gesamte erzeugte Strom wird in das Netz eingespeist.
Infovideos – Vorträge zum Nachschauen
Im Rahmen des Sanierungsmanagement der Stadt Ludwigsburg haben Info-Veranstaltungen speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften stattgefunden. Hier können Sie sich mit den Aufzeichnungen der vergangenen Veranstaltungen über die energetische Sanierung von WEGs informieren.
Kommunale Wärmeplanung in Ludwigsburg: Überblick und Einsatzgebiete - Steffen Märkle (Wir Energiewender)
Einordnung des Gebäudeenergiegesetzes und aktuelle Fördermöglichkeiten - Sarah Haase (LEA)
Fernwärme in Ludwigsburg: Aktueller Stand und Ausbauplanung - Stefan Seele, Gerold Kohler, Harry Arndt (SWLB)
Der Weg zum rechtssicheren Beschluss – Petra Hübner (Inhaberin Social Immo Consulting)
Mit einem Praxisbeispiel gibt Petra Hübner, Inhaberin von Social Immo Consulting, Tipps für den Weg zum rechtssicheren Beschluss in der WEG für energetische Sanierungen und zeigt vermeidbare Stolpersteine auf.
Referentin: Petra Hübner, Inhaberin Social Immo Consulting
Aufgenommen im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung.
Die Finanzierung sicherstellen – Petra Hübner, Inhaberin Social Immo Consulting
Mit einem Praxisbeispiel gibt Petra Hübner, Inhaberin von Social Immo Consulting, Tipps für den Weg zum rechtssicheren Beschluss in der WEG für energetische Sanierungen und zeigt vermeidbare Stolpersteine auf.
Referentin: Petra Hübner, Inhaberin Social Immo Consulting
Aufgenommen im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung.
Fördermöglichkeiten für Ihre Sanierung - Energieberaterin Sarah Haase
Energieberaterin Sarah Haase von der LEA informiert in ihrem Vortrag, warum wir erneuerbare Energieträger zur Beheizung unserer Wohnungen einsetzen sollten. Darüber hinaus gibt es Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen, die dabei zu beachten sind. Weiter zeigt Frau Hasse die Fördermöglichkeiten auf, von denen Sie bei der Umstellung profitieren.
Referentin: Sarah Haase, Energieberaterin Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.
Hier geht's zu den Vortragsfolien. (923 KB)
Informationen zum Heizen mit Wärmepumpe - Energieberaterin Sarah Haase
In Ihrem zweiten Vortrag erklärt Energieberaterin Sarah Haase alles zu den technischen Voraussetzungen für Wärmepumpen. Sie erläutert die Vorteile der Kombination von einer Wärmepumpe mit einer PV-Anlage und zeigt auf, wie Sie ihr Gebäude NT-ready bekommen können.
Referentin: Sarah Haase, Energieberaterin Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.
Aufgenommen im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung.
Informationen zur Umstellung auf eine Wärmepumpe - Markus L. Dröse, Hausverwaltung
Herr Dröse von der Landlord Immobilien stellt vor, warum sich eine Ludwigsburger Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Umstellung des Heizungssystems beschäftigt hat. An diesem Praxisbeispiel wird der Weg aufgezeigt, wie eine WEG hier vorgehen kann.
Referent: Markus L. Dröse, Landlord Immobilien, Hausverwaltung
Aufgenommen im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung.
Alternativen zur fossilen Etagenheizung – Energieberaterin Maren Mittelbach
Energieberaterin Maren Mittelbach stellt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Heizungstausch vor und gibt einen Ausblick auf das GEG 2024. Anschließend werden die technischen Grundlagen von Etagenheizungen und Möglichkeiten der Zentralisierung von Etagenheizungen erklärt. Zum Abschluss wird eine Möglichkeit aufgezeigt, wie ohne die Zentralisierung der Etagenheizung Wärmepumpen eingesetzt werden können.
Referentin: Maren Mittelbach, Energieberaterin Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.
Aufgenommen im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung.