Kommunale Wärmeplanung
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument für die gesamte Stadt Ludwigsburg, welches im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtend verankert ist. Dieses soll eine Möglichkeit einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Ludwigsburg im Jahr 2035 aufzeigen.
Wichtig für Sie:
Die kommunale Wärmeplanung ist strategisches Instrument, welches den Rahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung auf dem gesamten Stadtgebiet aufzeigt. Konkrete Aussagen auf der Ebene von einzelnen Gebäuden sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.
Es handelt sich nicht um eine Detailplanung. Nachfolgend zur kommunalen Wärmeplanung werden beispielsweise durch die SWLB Machbarkeitsstudien und Transformationspläne für die Fernwärme erstellt.
Wichtig ist trotzdem, dass sie bereits heute aktiv werden, denn für die Wärmewende in Ludwigsburg braucht es neben der Wärme aus erneuerbaren Energien viele sanierte Gebäude, damit der Energieverbrauch deutlich geringer wird. Dabei geht es bei der Sanierung nicht nur um gemeinsamen Klimaschutz, sondern genauso um das Einsparen von Energiekosten, die Wertsteigerung einer Immobilie und eine angenehme Wärme im eigenen Zuhause.
Informationen rund um das richtige Vorgehen, Energieberatungen und Förderungen sowie die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Info-Videos: Kommunale Wärmeplanung in Ludwigsburg
Kommunale Wärmeplanung Ludwigsburg – Tobias Nusser
Transformation der Fernwärme oder Kommunale Wärmeplanung als Herausforderung – Johannes Rager
Heizung, Dämmung, Solar – Joshua Lampe
Infovideo zur Wärmeplanung für Ludwigsburg
Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung
Berichte zum Download
- Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung Ludwigsburg (6,3 MB)
- Clustersteckbriefe (55 MB)
- Kommunale Wärmeplanung Ludwigsburg - egs-Plan (Präsentation 16.01.2024 Informationsveranstaltung) (2,8 MB)
- Transformation der Fernwärme - SWLB (Präsentation 16.01.2024 Informationsveranstaltung) (1,2 MB)
- Heizungstausch: Vorgehen, Förderung, Beratungsangebote - LEA Energieagentur Kreis Ludwigsburg (Präsentation 16.01.2024 Informationsveranstaltung) (656 KB)
Auf einen Blick
Fernwärmenetz – Stand 2023 (165 KB)
Bestandsanalyse – aktueller Wärmebedarf
Zu Beginn wurde die aktuelle Wärmeversorgung in Ludwigsburg betrachtet.
Dafür wurden aufgrund der Datenerhebungsermächtigung gebäudescharfe Daten von Energieversorger und Bezirksschornsteinfegern bereitgestellt und ausgewertet und die Energieinfrastruktur analysiert. Im Anschluss wurden die Daten zusammengefasst und dadurch anonymisiert
Diese Auswertung ergibt für das Jahr 2020 einen Wärmeenergiebedarf von 904 GWh. Dadurch werden 222.660 Tonnen an Treibhausgasen ausgestoßen. Die öffentliche Bekanntmachung zur Datenerhebung für die kommunale Wärmeplanung finden Sie hier (19 KB).
Potenzialanalyse – Einsparmöglichkeiten und erneuerbare Wärmequellen
Die Potenzialanalyse beinhaltet zum einen die Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme. Zum anderen beinhaltet sie die Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme.
Basierend auf einer Sanierungsrate von 2,5 % pro Jahr und der Verbesserung der Prozesseffizienzen im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) sowie Industrie wird eine Reduktion des Wärmebedarfs bis 2035 um 371 GWh/a bzw. 41 % angestrebt. Der verbleibende Wärmebedarf ist durch emissionsfreie Wärmequellen zu decken. Die Analyse der lokal verfügbaren Wärmequellen ergibt, dass die größten räumlich zugeordneten Potenziale im Bereich der Abwasserwärme, Flusswasserwärme, Geothermie und Solarthermie liegen.
Neben den räumlich zugeordneten Potenzialen sind für eine vollständige Bedarfsdeckung die Nutzung von räumlich unabhängigen Energieträgern wie Außenluftwärme, Biomasse und „grüne Gase“ erforderlich. Die beiden letztgenannten sind dabei vor allem im Bereich der Spitzenlastdeckung vorgesehen.
Zielszenario
Zielszenario – klimaneutrale Wärmeversorgung 2035
Aufbauend auf den Ergebnissen der vorhergehenden Analysen wurde ein Zielszenario (so genanntes Zielfoto) für das Jahr 2035 entwickelt, das zeigt, wie die dekarbonisierte (CO2-freie) Wärmeversorgung aussehen kann. In diesem Zielszenario sind zum einen Eignungsgebiete für die Fernwärme (gelb dargestellt) und zum anderen auch Gebiete für eine gebäudeindividuelle Wärmeversorgung (grau dargestellt) – vor allem über Wärmepumpen – ausgewiesen.
Strategie und Maßnahmenkatalog
Um das Zielszenario und damit die klimaneutrale Wärmeversorgung in Ludwigsburg zu erreichen, wurden fünf Maßnahmen benannt, deren Umsetzung innerhalb der nächsten fünf Jahre begonnen werden soll. Diese sind:
- Ausbau und Verdichtung der bestehenden Wärmenetze
- Machbarkeitsstudien im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW-Studien) für das Verbundnetz Ludwigsburg, das Netz Eglosheim, das Netz Neckarweihingen, das Netz Poppenweiler und das Netz Grünbühl-Sonnenberg
- Roadmap Grünes Gas
- Konzept zur Erschließung des Potenzials durch Sanierung und Effizienzsteigerung
- Konzept zur Flächensicherung
- Begleitend hierzu werden weitere Maßnahmen geplant, wie die Verankerung der Wärmeplanung in kommunalen Planungsaufgaben und die verstärkte Kommunikation über Informations- und Beratungsangebote
Nächste Schritte – wie geht es weiter?
Die beschlossene Kommunale Wärmeplanung Ende Dezember 2023 ist der erste Schritt und bildet den zukünftigen strategischen Rahmen. Hiernach folgt eine detailliertere Umsetzungsplanung durch die SWLB. In den kommenden 12 bis 15 Monaten werden die Stadtwerke gemeinsam mit der Stadtverwaltung Transformationspläne für zwei der vier bestehenden Wärmenetze erstellen. Die Transformationspläne zeigen die Umstellung auf die klimaneutrale Wärmeerzeugung sowie den Netzausbau. Für die beiden weiteren Ludwigsburger Wärmenetze ist ebenfalls die Erstellung von Transformationsplänen geplant, für Poppenweiler wird eine Machbarkeitsstudie über den Aufbau eines Wärmenetzes durchgeführt.
Wenn diese Transformationspläne vorliegen, können genaue Aussagen darüber getroffen werden, ob eine Immobilie künftig an das Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob es eine dezentrale Heizung braucht. In Gebieten der dezentralen Versorgung empfiehlt es sich bereits frühzeitig den Heizungstausch zu planen. Für die meisten Gebäude wird eine Luft-Wärmepumpe oder Erdwärme-Wärmepumpe die beste Wahl sein. Nutzen Sie hierfür die verfügbaren Beratungsangebote.
Sie möchten immer informiert bleiben? Abonnieren Sie hier den Info-Mailservice rund um die Wärmewende in Ludwigsburg.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Bereits am 12. Mai und am 06. Oktober 2022 wurden die Zwischenergebnisse der kommunalen Wärmeplanung im Bauausschuss öffentlich vorgestellt. Am 26. Juli 2023 wurden die vorliegenden Ergebnisse öffentlich vor dem Gemeinderat präsentiert.
Vom 05. bis zum 26. September konnten alle Ludwigsburgerinnen und Ludwigsburger Feedback zur Planung einreichen. Die Dokumente und Pläne der kommunalen Wärmeplanung wurden online auf der städtischen Beteiligungsplattform meinlb.de veröffentlicht. Rückmeldungen gingen vor allem zur zeitlichen Planung sowie zur Einteilung der Cluster ein. Erläuterungen zu diesen Themen finden Sie nach wie vor in unseren Fragen und Antworten.
Die Beschlussfassung zur kommunalen Wärmeplanung erfolgte im Dezember 2023 im Gemeinderat.
FAQ - FRAGEN UND ANTWORTEN
Allgemeine Fragen
Besteht durch die kommunale Wärmeplanung der Stadt Ludwigsburg eine Austauschpflicht für meine Gas- oder Ölheizung?
Weder aus der kommunalen Wärmeplanung noch aus dem Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) heraus besteht eine Pflicht für den Tausch einer fossil betriebenen Heizung. Bitte beachten Sie jedoch die Hinweise bei der Frage „Darf ich trotz Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung noch eine fossil betriebene Heizung einbauen?“. Zum aktuellen Zeitpunkt sieht der Gesetzgeber vor, dass der Betrieb von fossilen Heizungen ab dem Jahr 2045 verboten ist.
Das Land Baden-Württemberg strebt die Klimaneutralität bis 2040 an, es ist zu erwarten, dass entsprechende gesetzliche Anpassungen in den nächsten Jahren beschlossen werden.
Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken zum passenden Heizungssystem zu machen. Dafür stehen Ihnen Beratungsangebote zur Verfügung. Die kommunale Wärmeplanung kann dabei eine erste Orientierung sein.
Darf ich trotz Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung noch eine fossil betriebene Heizung einbauen?
Das ist weiterhin möglich. Allerdings sollten folgende Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes 2024 beachtet werden:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, muss eine Beratung erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist. Die Beratung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen [fachkundig nach § 60a Absatz 4 Nummer 1, 2, 4 und 6 (Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie gelistete Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten ) oder nach § 88 Absatz 1 "Zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigte Personen"]. Die Überprüfung erfolgt durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Rahmen des § 97.
Wird ab dem 01.01.2024 und vor dem Inkrafttreten der 65%-Regel (spätestens 01.07.2028) in der jeweiligen Kommune eine Heizung ausgetauscht, dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings muss der Betreibende der Heizung in diesen Fällen sicherstellen, dass ab dem 01.01.2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff (einschließlich daraus hergestellter Derivate) erzeugt wird.
Diese Auflage entfällt nur, wenn der Betreiber auf den Anschluss an ein neues Wärmenetz oder eine Wasserstofflieferung aus einem umgestellten Gasnetz wartet und die jeweils dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt.
Nach Ablauf der Wartezeit hat der Eigentümer das Gebäude an das entsprechende Netz anzuschließen. Stellt sich heraus, dass das Wärme- oder Wasserstoffnetz nicht realisiert wird, müssen die betroffenen Gebäudeeigentürmer innerhalb von drei Jahren eine andere Erfüllungsoption umsetzen (z. B. Hybridheizung durch Nachrüstung einer Wärmepumpe).
- Die 65%-Regel gilt nicht für Heizungsanlagen, die vor dem 19.04.2023 (Kabinettsbeschluss) beauftragt wurden und bis zum 18.10.2024 eingebaut werden.
- Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiterhin möglich.
- Biomasse ist als alleinige oder als hybride Technologie weiterhin auch im Neubau möglich.
- Generelles Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.
Zudem ist in Zukunft mit steigenden Preisen für CO2 zu rechnen, dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Dies bedeutet, dass die Nutzung fossiler Energieträger in den kommenden Jahren voraussichtlich teurer wird.
Die Neuanschaffung einer fossil betriebenen Heizung stellt daher ein Investitionsrisiko dar und sollte gut überlegt sein.
Setzen Sie sich frühzeitig mit einer passenden Heizungstechnologie und den gegebenenfalls notwendigen Sanierungsschritten auseinander. Greifen Sie dafür auf entsprechende Beratungsangebote zurück.
Ein Informationsschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Einbau einer neuen Heizung finden Sie hier.
Was sollte ich beim Heizungstausch beachten?
Ab dem 01.07.2028 müssen in neuen Heizungen 65 % Erneuerbare Energien eingesetzt werden. Für beispielsweise den Anschluss an ein Wärmenetz gibt es zudem Übergangsfristen.
Mit den Folgenden genannten Optionen erfüllen Sie die Voraussetzungen des „Heizungsgesetzes“. Dies sind z.B.:
- Anschluss an ein Wärmenetz – Wärmenetzbetreiber müssen ihre Wärmeerzeugung bis 2045 vollständig auf Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umstellen
- Elektrische Wärmepumpe – diese nutzt zum großen Teil Wärme aus der Umgebung, also aus Erde, Wasser oder Luft; der benötigte Strom wird schrittweise klimaneutral
- Biomasseheizung – z.B. Pellets, Holz, Hackschnitzel
- Stromdirektheizung – nur in sehr gut gedämmten Gebäuden, da sonst hohe Betriebskosten drohen
- Heizung auf der Basis von Solarthermie – wenn sie den Wärmebedarf des Gebäudes komplett deckt
- Wärmepumpen- und Solarthermie-Hybridheizung, die hauptsächlich mit Erneuerbaren Energien (mind. 65%) und anteilig z.B. mit fossilen Brennstoffen betrieben wird
- Gas- oder Ölheizung, die klimafreundlichen Brennstoff nutzt – mind. 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder grüner und blauer Wasserstoff, einschließlich daraus hergestellter Derivate
Darüber hinaus können auch andere Technologien und Kombinationen auf Basis Erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme genutzt werden. In diesem Fall ist ein rechnerischer Nachweis über einen Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme durch eine fachkundige Person zu erstellen. Ab dem 1. Januar 2045 dürfen Heizsysteme nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen spätestens dann auf 100 Prozent Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein.
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, muss eine Beratung erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist. Die Beratung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen [fachkundig nach § 60a Absatz 4 Nummer 1, 2, 4 und 6 (Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie gelistete Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten) oder nach § 88 Absatz 1 "Zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigte Personen"]. Die Überprüfung erfolgt durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Rahmen des § 97.
Ein Informationsschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Einbau einer neuen Heizung finden Sie hier.
Meine Heizung ist kaputt oder muss bald getauscht werden. Was soll ich tun?
Eine pauschale Antwort gibt es hierzu nicht. Dies hängt immer von den individuellen Parametern Ihres Gebäudes ab und von den Möglichkeiten, die es bereits direkt vor Ort gibt. Über die kommunale Wärmeplanung und das Zielszenario finden Sie heraus, ob Ihr Gebäude in einem Eignungsgebiet für die zentrale (Fernwärme) oder dezentrale Versorgung (z.B. Wärmepumpe) liegt.
In Gebieten der zentralen Versorgung empfiehlt es sich aktuell, die bestehende Heizung weiter zu nutzen und ggf. zu reparieren.
In Gebieten der zentralen Versorgung empfiehlt es sich aktuell, die bestehende Heizung weiter zu nutzen und ggf. zu reparieren.
Die beschlossene Kommunale Wärmeplanung Ende Dezember 2023 ist der erste Schritt und bildet den zukünftigen strategischen Rahmen. Hiernach folgt eine detailliertere Umsetzungsplanung durch die SWLB.
In den kommenden 12 bis 15 Monaten werden die Stadtwerke gemeinsam mit der Stadtverwaltung Transformationspläne für zwei der vier bestehenden Wärmenetze erstellen. Die Transformationspläne zeigen die Umstellung auf die klimaneutrale Wärmeerzeugung sowie den Netzausbau. Für die beiden weiteren Ludwigsburger Wärmenetze ist ebenfalls die Erstellung von Transformationsplänen geplant, für Poppenweiler wird eine Machbarkeitsstudie über den Aufbau eines Wärmenetzes durchgeführt.
Wenn diese Transformationspläne vorliegen, können genaue Aussagen darüber getroffen werden, ob eine Immobilie künftig an das Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob es eine dezentrale Heizung braucht. In Gebieten der dezentralen Versorgung empfiehlt es sich bereits frühzeitig den Heizungstausch zu planen. Für die meisten Gebäude wird eine Luft-Wärmepumpe oder Erdwärme-Wärmepumpe die beste Wahl sein. Nutzen Sie hierfür die verfügbaren Beratungsangebote.
Für diejenigen, deren Heizung defekt ist und nicht repariert werden kann, beziehungsweise Schornsteinfeger oder Handwerker einen Hinweis zum Heizungstausch gegeben haben, gibt es eine Verfügbarkeitsabfrage - online auf der Homepage der Stadtwerke unter www.swlb.de/verfuegbarkeit .
Bitte beachten Sie die Hinweise bei der Frage „Darf ich trotz Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung noch eine fossil betriebene Heizung einbauen?“.
Wo finde ich finanzielle Unterstützung für die Gebäudesanierung oder den Heizungstausch?
Für die Sanierung von Gebäuden und/oder den Heizungstausch finden Sie finanzielle Unterstützung bei der KfW, dem BAFA und dem Klimabonus Ludwigsburg der Stadt Ludwigburg.
Informationen zu den jeweiligen Programmen erhalten Sie durch den Klick auf den jeweiligen Link oder im Beratungsgespräch.
Wo finde ich Beratungsangebote für meine Gebäudesanierung, meinen Heizungstausch und Erfüllungsoptionen der gesetzlichen Regelungen?
Am besten binden Sie eine*n Energieberater*in frühzeitig ein. Eine Übersicht über die Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier. Dort finden Sie die lokalen Beratungsangebote der Energieagentur Kreis Ludwigsburg e.V. Die Expert*innen informieren Sie zum sinnvollsten Vorgehen bei Ihrem Gebäude, über Fördermöglichkeiten und Maßnahmen, die für Ihr Gebäude passen könnten. Auch weitere Energieberater*innen im Netzwerks Energieberatung oder auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes finden Sie dort.
Was passiert mit dem Gasnetz?
In einer klimaneutralen Wärmeversorgung kann Erdgas keine Rolle einnehmen. Auch grüne Gase werden nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Daher wird die Rolle des Gasnetzes im Zusammenhang mit den Ausbau- und Transformationsplänen der Fernwärme überprüft.
Eine flächendeckende Einzelversorgung mit Gas ist laut dem Zielbild der kommunalen Wärmeplanung nicht vorgesehen. In diesem werden grüne Gase vorrangig zur Spitzenlastabdeckung im Wärmenetz und im Bereich der Industrie gesehen.
Fragen zu zentral versorgten Gebieten (Fernwärme)
Wo liegt bereits Fernwärme in Ludwigsburg?
Den aktuellen Ausbaustand der Fernwärme können Sie der nachfolgenden Karte entnehmen. Bis dahin wird die Nachverdichtung im bereits bestehenden Fernwärmenetz, dort wo möglich, vorangetrieben. Die SWLB wird basierend auf dem Wärmeplan für die Fernwärme-Ausbaugebiete Transformationspläne erarbeiten - basierend auf komplexen Machbarkeitsstudien. Die finalen Pläne werden Ende 2024 vorliegen.
Nach Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung im Dezember 2023 folgt eine detailliertere Umsetzungsplanung durch die SWLB. In den kommenden 12 bis 15 Monaten werden die Stadtwerke gemeinsam mit der Stadtverwaltung Transformationspläne für zwei der vier bestehenden Wärmenetze erstellen. Die Transformationspläne zeigen die Umstellung auf die klimaneutrale Wärmeerzeugung sowie den Netzausbau. Für die beiden weiteren Ludwigsburger Wärmenetze ist ebenfalls die Erstellung von Transformationsplänen geplant, für Poppenweiler wird eine Machbarkeitsstudie über den Aufbau eines Wärmenetzes durchgeführt. Wenn diese Transformationspläne vorliegen, können genaue Aussagen darüber getroffen werden, ob eine Immobilie künftig an das Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob es eine dezentrale Heizung braucht.
Wann kann ich mein Gebäude an die Fernwärme anschließen?
Hier ist keine pauschale Antwort möglich und die Antwort kann nur durch die SWLB erfolgen. Bitte prüfen Sie zunächst anhand der Karten, welcher Fall auf Ihr Gebäude zutrifft.
- Mein Gebäude liegt direkt an einer Fernwärmetrasse. Was kann ich tun?
Hier können Sie bei der SWLB eine Anfrage stellen, wann ein Anschluss und zu welchen Konditionen dieser möglich ist. Dafür können Sie sich direkt an vertrieb-fernwaerme@swlb.de wenden.
Informationen zu Beratungsangeboten und finanzieller Unterstützung finden Sie durch den Klick auf den jeweiligen Link. - Mein Gebäude befindet sich in einem Eignungsgebiet für Fernwärme, dort liegt bislang aber keine Fernwärmeleitung. Was kann ich tun?
Auf diese Frage liefert die kommunale Wärmeplanung keine Antwort. Die SWLB wird basierend auf dem Wärmeplan für die Fernwärme-Ausbaugebiete Transformationspläne erarbeiten - basierend auf komplexen Machbarkeitsstudien. Die finalen Pläne werden Ende 2024 vorliegen. Diese Pläne sind auch Voraussetzung für Fördermittel, die für den Bau dieser Fernwärmeleitungen eingesetzt werden sollen. Wann mit den Ergebnissen der jeweiligen Transformationspläne zu rechnen ist, darüber informieren wir Sie schnellstmöglich auf der Seite www.ludwigsburg.de/waermeplanung.
Welche Vorteile bietet mir der Anschluss an das Wärmenetz?
Ein Anschluss an die Fernwärme bringt viele Vorteile mit sich. Bei einer Heizungsumrüstung erfüllen Sie mit Leichtigkeit die durch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) festgelegten Vorgaben für den Einsatz regenerativer Energien. Auch beim Heizkostenvergleich ist die Fernwärme gegenüber Öl und Gas eine sehr gute Option. Zudem entstehen nur sehr geringe Instandhaltungskosten, da der Betrieb nahezu wartungsfrei erfolgt.
Mein Gebäude steht in einem Eignungsgebiet für Fernwärme. Gibt es einen Anspruch auf den Anschluss an die Fernwärme?
Mit der Einteilung in ein Eignungsgebiet für die Fernwärme besteht kein Anspruch auf den Anschluss an die Fernwärme. Das Fernwärmenetz in Ludwigsburg muss in Zukunft weiter ausgebaut werden.
Grundlage dafür sind sogenannte Transformationspläne. Anhand dieser wird die Verlegung der Fernwärmetrassen für jedes Netzgebiet detailliert betrachtet. Dabei wird für jede Straße einzeln die wirtschaftliche Verlegung von Fernwärmeleitungen geprüft.
Wie kann ich beim Ausbau der Fernwärme unterstützen?
Die Umstellung der bisherigen Wärmeversorgung auf eine dekarbonisierte Wärmeversorgung ist eine sehr große Aufgabe, die in Ludwigsburg bereits angegangen wird. Die komplette Umstellung kann nicht sofort erfolgen, sondern Bedarf einer genauen Planung. Zudem muss auch erst die entsprechende Infrastruktur aus- und aufgebaut werden. Dies erfordert neue Fernwärmeleitungen und neue Energiezentralen, wodurch auch mehrere Baustellen notwendig werden. Da diese Umstellung nicht in kürzester Zeit erfolgen kann, benötigen wir hierfür Akzeptanz und auch Geduld, damit die Wärmewende erfolgreich umgesetzt werden kann.
Muss mein Gebäude saniert werden, wenn ich mich an die Fernwärme anschließen möchte? Welche Anforderungen muss mein Gebäude erfüllen?
Prinzipiell können alle Gebäude an die Fernwärme angeschlossen werden. In der Regel ist dies technisch lösbar, da bei Bestandsgebäuden bereits für andere Medien (Wasser/Gas/Strom) Anschlüsse gesetzt wurden. Fernwärmeleitungen müssen aber grundsätzlich in offener Bauweise verlegt werden, was vergleichsweise aufwändiger ist.
Vor diesem Hintergrund sind im Optimalfall kurze Anschlusswege von der Straße bis zur Hauseinführung möglich. Darüber hinaus wäre es von Vorteil, wenn das Gebäude über eine zentrale Wärmeversorgung verfügt, damit der Installationsaufwand innerhalb des Gebäudes möglichst geringgehalten werden kann.
Da wir aber auch mit den uns zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energieträgern sparsam umgehen müssen, sollten auch Gebäude, die an die Fernwärme angeschlossen werden, energetisch saniert werden. Das Gute dran? Durch die Sanierung sinkt Ihr Verbrauch und damit auch Ihre Heizkosten. Nutzen Sie dafür die verfügbaren Beratungsangebote.
Muss ich mein Haus in einem Fernwärmeeignungsgebiet an das Fernwärmenetz anschließen lassen?
Fragen zu dezentral versorgten Gebieten
Warum ist mein Gebiet kein Eignungsgebiet für die zentrale Versorgung (Fernwärme)? Wie wurde die Auswahl für Fernwärmegebiete getroffen?
Zur Einteilung der Gebiete in Eignungsgebiete für die Fernwärme und für dezentral versorgte Gebiete wurden mehrere Parameter berücksichtigt. Diese sind:
- Einzelpotenziale der Energieträger zur Bedarfsdeckung
- Erschließungsaufwand
- THG-Einsparpotenzial
- Wärmedichte im Cluster
- Kühlbedarf im Cluster
- Flächenbedarf der Infrastruktur
- Hohe Temperatur in Gebäuden
Anhand der Bewertung der einzelnen Parameter wurde abgeleitet, ob eine zentrale oder dezentrale Versorgung für das jeweilige Gebiet vorgesehen werden soll.
Mein Gebäude steht in einem Gebiet mit dezentraler Versorgung. Was muss ich beachten?
In dezentral versorgten Gebieten wird nach dem Zielbild die klimafreundlichste Technologie zum Heizen eine Wärmepumpe sein. Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist nach dem Zielbild der kommunalen Wärmeplanung nicht vorgesehen. Damit eine Wärmepumpe effizient arbeitet, ist eine Vorlauftemperatur im Heizkreislauf von unter 55°C notwendig. Informieren Sie sich bei einer/m Energieberater*in, ob in Ihrem Gebäude bereits jetzt die Einbindung einer Wärmepumpe möglich ist oder ob es vorbereitende Maßnahmen dazu benötigt. Dies können beispielsweise der Tausch einzelner Heizkörper oder Dämmmaßnahmen sein. Informationen zu Beratungsangeboten und finanzieller Unterstützung finden Sie durch den Klick auf den jeweiligen Link.
Wo soll der Strom für den Betrieb der Wärmepumpen herkommen?
Zum einen können Sie Ihre eigenen Dachflächen als Energiefläche nutzen und den Strom mit einer PV-Anlage selbst erzeugen. Für eine Bewertung Ihres Solarpotenzials können Sie auf die Beratungsangebote zurückgreifen. Zum andern wird das Stromnetz in den nächsten Jahren überprüft und falls nötig weiter ausgebaut, sodass noch mehr erneuerbarer Strom darüber transportiert werden kann.
Welche Alternativen zur Wärmepumpe gibt es noch?
Neben Wärmepumpen können auch Biomasse-Heizungen wie Pelletsheizungen und Solarthermieanlagen zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser in Frage kommen. Welches Heizungssystem dabei für Ihr Gebäude am besten geeignet ist, können Ihnen Sie in einem Beratungsgespräch in Erfahrung bringen.
Fragen aus der Infoveranstaltung am 16.01.2024
Unter dem Gleiskörper einer Stadtbahn dürfen keine Versorgungsleitungen verlegt werden, demnach auch keine Fernwärme. Wie geht die Stadt Ludwigsburg mit dieser Problematik um?
Der Zweckverband „Stadtbahn im LK Ludwigsburg“ und die Stadt Ludwigsburg sind im engen Austausch mit den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) zum Thema Versorgungsleitungen im zukünftigen Stadtbahnbereich. Die Vereinbarkeit beider Infrastrukturprojekte ist das oberste Ziel der Stadt Ludwigsburg sowie aller Beteiligten und wird entsprechend in der Planung berücksichtigt.
Inwieweit müssen die verlegten Fernwärmeleitungen für LUCIE wieder weichen bzw. umverlegt oder tiefer gelegt werden?
Angesichts der frühen Planungsphasen beider Projekte, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaue Aussage zu diesem Sachverhalt getroffen werden.
Ziel der Zusammenarbeit mit der SWLB ist es, vorab die Planung des Fernwärmenetzes und der Stadtbahn insoweit abzustimmen, dass es möglichst wenige Anpassungsarbeiten an bereits verlegten Versorgungsleitungen geben wird.
Wie heiß ist das Wasser bzw. die Vorlauftemperatur bei Fernwärme?
Wird sich das Temperaturniveau der heute verfügbaren Wärnenetze perspektivisch verringern?
Aus welchen Quellen kommt das Holz für die HHK-Werke?
Werden im Rahmen des Ausbaus des Fernwärmenetzes auch die Oberleitungen zur Stromversorgung abgebaut und in die Erde verlegt?
Wer ist Eigentümer der Biogasanlage Waldäcker?
Die SWLB ist Eigentümerin der Energiezentrale Waldäcker III. Diese befindet sich aktuell im Bau. Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2025 geplant. Weitere Informationen zur Energiezentrale Waldäcker III gibt es unter: www.swlb.de/waldaecker.
Lohnt sich der Anschluss an das Fernwärmenetz finanziell?
Der Anschluss an die Fernwärme und die damit verbundenen Kosten sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie z. B. Leistungsbedarf und Länge der Hausanschlussleitung. Daher bedarf es einer individuellen Betrachtung. Die Expertinnen und Experten der SWLB beraten Sie gerne. Bei konkretem Interesse können Sie über das Kontaktformular unter www.swlb.de/versorgungsgebiete Ihre Anfrage einreichen. Die SWLB meldet sich daraufhin bei Ihnen, um die Details Ihres Anschlussobjektes individuell zu besprechen. Daneben stehen Ihnen auch die Beraterinnen und Berater der Ludwigsburger Energieagentur (LEA) zur Verfügung. Diese können Sie per E-Mail an info@lea-lb.de kontaktieren.
Welche laufenden Kosten sind zu erwarten und mit welchen Kosten ist im Rahmen von Wartungsarbeiten zu rechnen?
Zur Ermittlung der laufenden Kosten einer Fernwärmelieferung bedarf es einer individuellen Betrachtung. Die Expertinnen und Experten der SWLB beraten Sie gerne. Senden Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular unter www.swlb.de/versorgungsgebiete oder wenden Sie sich per E-Mail an die Beraterinnen und Berater der Ludwigsburger Energieagentur (LEA): info@lea-lb.de.
Wie groß ist der Anteil an Zuschüssen von Bund und Land im Fernwärmepreis?
Sind die Zuwendungen für die Versorgungspreise gesichert, um eine Preisstabilität zu gewähren?
Eine Preisstabilität in Form von „fixierten” Festpreisen kann auch die Fernwärmelieferung nicht gewährleisten. Die Erzeugungskosten und somit auch die Fernwärmepreise unterliegen den Marktentwicklungen. Diese Kopplung geschieht jedoch nicht willkürlich, sondern wird durch vertraglich vereinbarte Preisanpassungsformeln festgelegt.
Mit welchen Anschlusskosten (von Straße - Haus) und im Keller (Wärmetauscher) ist zu rechnen?
Die Durchschnittspreise für Standardanschlüsse belaufen sich zwischen 12.000 bis 35.000 Euro. Die Kosten hängen unter anderem von der benötigten Anschlussleitung und den laufenden Trassenmetern von Grundstücksgrenze bis Gebäudeeintritt ab. Die Expertinnen und Experten der SWLB prüfen vor Angebotserstellung weitere Gegebenheiten vor Ort und erstellen ein individuelles Angebot. Die Kosten für den erforderlichen Umbau des Heizraumes – unter anderem die Verbindung von der Erstabsperrung bis zur Übergabestation im Heizraum und die Einbindung in das Heizungssystem –sowie die Demontage der alten Anlage sind nicht Teil der Hausanschlusskosten. Eine individuelle Kostenaufstellung für Ihr konkretes Anschlussobjekt erhalten Sie von den Beraterinnen und Beratern der SWLB und der Ludwigsburger Energieagentur (LEA).
Auch der Anschluss an die Fernwärme wird finanziell gefördert. Informationen dazu finden Sie hier.
Kontakt SWLB: www.swlb.de/versorgungsgebiete
E-Mail LEA: info@lea-lb.de
Erhalten alle Haushalte dieselbe Wärme im Sommer wie im Winter? Hat die Entfernung zum Wärmeerzeugungsstandort einen Einfluss auf die Wärmequalität?
Die Wärme in den Netzen der SWLB wird zum Teil durch mehrere Energiezentralen – wie Holzheizkraftwerk und Solarthermieanlage – erzeugt und setzt sich damit aus unterschiedlichen Erzeugungsarten und Brennstoffen zusammen. Dieser Mix variiert im Jahresverlauf, da es sogenannte Grundlasterzeuger und Spitzenlasterzeuger gibt. Formal erhalten alle Kundinnen und Kunden in einem Netz die gleiche Wärmequalität.
Kann durch den Druck am Haus durch die Wärmeleitung ein Sicherheitsproblem entstehen, ähnlich wie bei einem Gasaustritt?
Nein, durch die Fernwärmeversorgung entsteht kein zusätzliches Gefahrenpotenzial. Das Fernwärmenetz wird von der Kundenanlage durch einen in der Übergabestation befindlichen Wärmetauscher hydraulisch getrennt. Im Wärmenetz herrschen Druckzustände von maximal 16 bar und Temperaturen von maximal 90 °C. Im Heizsystem des Gebäudes bleiben die Druckzustände und Temperaturen gegenüber einer (bisherigen) Zentralheizung bei dem Anschluss an die Fernwärme unverändert.
Wurden bei der Fernwärmeplanung die örtlichen Gegebenheiten (bestehende Möglichkeiten bei Altbau usw.) berücksichtigt?
Die KWP als strategische Planung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Kommunalverwaltung und den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim erstellt. Speziell der Bereich des Ausbaus des Verbundwärmenetzes in LB wird im Rahmen der Wärmenetzplanung von den Stadtwerken konkretisiert, um baldmöglichst Angaben zum örtlichen Ausbau und den Zeiträumen machen zu können. Der Anschluss von Gebäuden an ein Wärmenetz ist dabei grundsätzlich immer möglich, auch bei Altbauten.
Besteht bei Eigentümerwechsel die Pflicht zum Tausch einer alten Heizung innerhalb von zwei Jahren oder darf man die Zeit bis zur Fernwärme überbrücken?
Beim Wechsel von Ein- oder Zweifamilienhäusern entstehen oft energetische Sanierungspflichten für die neuen Eigentümer gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Innerhalb von zwei Jahren müssen Altbauten die GEG-Anforderungen erfüllen, unabhängig davon, ob das Haus geerbt oder gekauft wurde. Langjährige Hausbesitzer sind momentan von vielen Pflichten befreit. Bei einem Eigentümerwechsel müssen Gas- oder Ölheizkessel (nur Konstanttemperaturkessel), die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden, und Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Zusätzlich verlangt das GEG die Sanierung der obersten Geschossdecke, wenn dort bisher kein Wärmeschutz vorhanden ist, wobei einige Ausnahmen gelten. Die Zeit bis zum Fernwärmeanschluss kann überbrückt werden.
Ist es sinnvoll/möglich auf eine zentrale Wärmezufuhr ins Haus umzurüsten, wenn ein Mehrfamilienhaus eine Gasetagenheizung hat?
Eine Umrüstung auf eine zentrale Wärmeversorgung ist in viele Fällen möglich und wird im Zuge eines geförderten Heizungstausches (z.B. Fernwärme oder Wärmepumpe) auch mitgefördert. Ein zentrales Heizungssystem vereinfacht die Versorgung des Gebäudes mit Erneuerbarer Wärme erheblich. Die Wirtschaftlichkeit muss gebäudeindividuell berechnet werden.
Hier geht es zu den Beratungsangeboten.
Das Gebäudeenergiegesetz (und der Klimaschutz) verlangen Maßnahmen, die greifen, bevor die Fernwärmeinfrastruktur verfügbar ist. Kann ein Haus mit Wärmepumpe später an das Fernwärmenetz angeschlossen werden? Was ist bei Auslegung und Installation der Wärmepumpenheizung zu beachten? Wird sich der spätere Umstieg ökologisch und ökonomisch lohnen?
Ein Anschluss zu einem späteren Zeitpunkt an die Fernwärme wird in den meisten Fällen möglich sein. Bei der Auslegung der Wärmepumpe spielen mehrere Aspekte eine Rolle. Im Wesentlichen sollte die Vorlauftemperatur, die die Wärmepumpe maximal bereitstellen muss, 55 °C nicht überschreiten. In vielen Fällen kann dies durch einen teilweisen Heizkörpertausch, gegebenenfalls auch durch einzelne Sanierungsmaßnahmen realisiert werden. Eine Energieberatung zu den technischen und fördertechnischen Randbedingungen ist zu empfehlen.
Wie realistisch ist es, bis 2035 die Fernwärme klimaneutral zu gestalten? Gibt es genug personelle Ressourcen? Gibt es eine Kostenschätzung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das auf das Ziel der Stadt Ludwigsburg, bis 2035 klimaneutral zu sein, einzahlt. Die Herausforderungen bei der Transformation der Wärmeversorgung bezüglich der personellen und finanziellen Ressourcen sind enorm. Für die Umsetzung der Wärmewende bedarf es zusätzliches Personal. Umso wichtiger ist es, dass mit der kommunalen Wärmeplanung nun ein Zielbild vorliegt, auf welches hingearbeitet werden muss. Eine erste Kostenschätzung für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme beläuft sich auf 650 Mio. €. Mit den nun folgenden Transformationsplänen werden die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung konkretisiert und detaillierter betrachtet.
Kontakt
Bitte informieren Sie sich bei Fragen zuerst in unseren FAQs.
waermeplanung@ludwigsburg.de