Bildung und Familie

Ludwigsburg ist für Kinder, Jugendliche und Familien ein attraktiver Lebensort. Die Stadt verfügt über ein vielfältiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Dieses trägt stark zu einer chancengleichen Teilnahme an der Gesellschaft bei. Wichtig ist uns vor allem die Qualität der Bildungs- und Betreuungsarbeit sowie das Selbstverständnis für Inklusion.

Streikinfo

(Stand: 12.03.2025, 16.13 Uhr)

Die Gewerkschaften rufen für Donnerstag, 13. und Freitag 14. März 2025 im Landkreis Ludwigsburg Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst zum Warnstreik auf. Davon betroffen sind auch die Kitas und die Schulkindbetreuung. Ob Ihre Kita bestreikt wird, erfahren Sie über die KiKom-Eltern-App oder über Aushänge in der Einrichtung. Eltern, deren Kinder die Schulkindbetreuung besuchen, werden über die SchulApp oder per E-Mail von der Leitung der Schulkindbetreuung informiert.

An den Eingangstüren der Einrichtungen sind Hinweise zum Streik angebracht. Eltern erfahren spätestens hier, ob eine Einrichtung bestreikt wird. Möglicherweise entscheiden sich einzelne Fachkräfte auch kurzfristig noch für die Teilnahme am Streik. In Einzelfällen kann eine Einrichtung wegen des Streiks sowie auch wegen zusätzlicher Krankheitsausfälle kurzfristig schließen. 

Kindertageseinrichtungen

Folgende Kindertageseinrichtungen werden am Freitag, 14. März komplett bestreikt:

  • Kindertageseinrichtung Schwarzwaldstraße
  • Kinder- und Familienzentrum Neckarweihingen
  • Kinder- und Familienzentrum Grünbühl
  • Kindertageseinrichtung Häslenweg
  • Kindertageseinrichtung Vaihinger Straße
  • Kindertageseinrichtung Jacob-Ringler-Allee
  • Kindertageseinrichtung Kreuzäcker 10
  • Kindertageseinrichtung Brenzstraße

Folgende Kindertageseinrichtungen werden am Freitag, 14. März teilweise bestreikt:

  • Kinder- und Familienzentrum Hartenecker-Höhe

Nicht streiken werden:

  • Diese Information wird hier veröffentlicht, sobald sie uns vorliegt.

Schulkindbetreuung

Folgende Schulkindbetreuungen werden am Donnerstag, 13. März und Freitag, 14. März komplett bestreikt:

Es findet ganztägig keine Betreuung statt.

  • Grundschule Oßweil

Folgende Schulkindbetreuungen werden am Freitag, 14. März teilweise bestreikt:

  • Friedrich-von-Keller-Schule
    es findet ganztägig keine Betreuung statt
    es findet kein Mittagessen statt
  • Sophie-Scholl-Schule
    es findet kein Mittagessen statt
    es findet keine Betreuung statt
  • Schlößlesfeldschule
    Die Frühbetreuung von 7 bis 8 Uhr findet wie gewohnt statt.
    Schulschluss ist für alle Kinder um 12.30 Uhr.
    Die Betreuung von 12.30 Uhr bis 15 bzw. 17 Uhr entfällt.
    Das Mittagessen kann nicht angeboten werden.
  • Grundschule Pflugfelden
    die Frühbetreuung (7 bis 8 Uhr) – findet nicht statt
    die Nachmittagsbetreuung findet wie gewohnt statt
  • Friedensschule
    Die Frühbetreuung von 7 bis 8 Uhr findet wie gewohnt statt
    es findet Mittagessen statt
    die Nachmittagsbetreuung ab 14 Uhr findet nicht statt

Wie geht die Stadtverwaltung damit um?

Das Recht auf Streik ist im Grundgesetz verankert (Art 9 (3) GG). Es dient als rechtmäßiges Mittel zur Durchsetzung von Tarifforderungen.

Der Stadtverwaltung liegen als kommunale Arbeitergeberin vorab keine Informationen über Art und Umfang des Streiks vor. Auch zur Mitteilung des Streikvorhabens sind Mitarbeitende erst am jeweiligen Streik-Tag verpflichtet. Wir erhalten als Arbeitgeberin die Informationen zu geplanten Maßnahmen der Gewerkschaft ausschließlich aus den öffentlichen Pressemitteilungen.

Im Voraus können deshalb nur vorbehaltliche Auskünfte weitergegeben werden. Diese werden auf unserer städtischen Homepage unverzüglich nach bestem Wissen veröffentlicht.

In geöffneten Einrichtungen muss eine bestimmte Anzahl an Personal verpflichtend eingehalten werden. Die Aufrechterhaltung eines Betreuungsangebots oder eine Vorabinformation über teilweise Öffnungszeiten kann daher leider nicht erfolgen.

Darüber hinaus dürfen Auswirkungen des Streiks nicht durch alternative Angebote, wie die Organisation von Notbetreuungen, beeinflusst werden.

Wann kann eine Gebührenerstattung erfolgen?

In der Gebührensatzung der Stadt Ludwigsburg wurde geregelt, wie mit Rückerstattungen umzugehen ist.

Konkret für die Stadt Ludwigsburg hat der Gemeinderat in der Gebührensatzung festgelegt, dass ab dem 6. aufeinanderfolgenden Tag einer Einrichtungsschließung Gelder zurückerstattet werden.

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Foto: Dietmar Strauß, Besigheim
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Informationen zum Bildungszentrum West

Visualisierung: h4a Gessert + Randecker Architekten GmbH, Stuttgart

Das Bildungszentrum West wird bis 2032 komplett umgestaltet und in weiten Teilen neu gebaut.

Beim Neubau wird besonderer Wert auf nachhaltige und gesunde Materialien gelegt.

Für die Stadt ist das eine beispiellose Investition in den Bildungsstandort Ludwigsburg. 

(Das Foto zeigt die Ansicht Nord, Teilbereich des künftigen Bildungszentrum West in Ludwigsburg.)

Kontakt und weitere Informationen

Bildung und Familie
Mathildenstraße 21/1
71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 9103019
Fax 07141 9102760
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