Natur- und Umweltschutzprogramm - Förderung der Kulturlandschaft

Die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen kann gefördert werden.

Zuständige Stelle

Stadt Ludwigsburg, Bürgerbüro Bauen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Inhalte des Förderprogramms sind die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft in den terrassierten Steillagen sowie die Verbesserung der Grünstrukturen der bebauten Gebiete. Zudem hat das Förderprogramm den Zweck, den Oberflächenabfluss von befestigten Flächen durch Entsiegelung sowie durch Maßnahmen zur Begrünung von Flächen zu vermindern.

Verfahrensablauf

  • Förderrichtline und alle Hinweise sorgfältig lesen
  • Antrag auf Bewilligung beim Bürgerbüro Bauen stellen
  • Bewilligungsbescheid erhalten
  • Maßnahmen beauftragen/umsetzen
  • Auszahlungsantrag einreichen
  • Auszahlung erhalten

Fristen

Einzuhaltende Fristen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss der Förderrichtlinie entsprechen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen finden Sie in den Förderrichtlinien.

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

Zum Seitenanfang