Einsicht in das Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Belastungen auf einem Grundstück ruhen.

Öffentlich-rechtliche Belastungen sind beispielsweise:

  • Zufahrtsbaulast
    Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück
    Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten, mit denen Grundstückseigentümer privatrechtliche Verpflichtungen übernehmen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks Ihrem Nachbarn gestatten, seine Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten. Grunddienstbarkeiten werden in das Grundbuch eingetragen, das beim Grundbuchamt geführt wird.

Achtung: Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden – anders als zum Beispiel eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit – nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

Leistungsdetails

Voraussetzungen

In das Baulastenverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als Grundstückseigentümer oder als nachgewiesener Kaufinteressent (zum Beispiel durch vorlegen eines notariellen Vorvertrages).

Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, dürfen Sie Abschriften oder Auszüge anfordern.

Verfahrensablauf

Die Einsicht können Sie formlos beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Für Grundstückseigentümer/Miteigentümer (im Grundbuch eingetragen):
Kopie Ausweisdokument

Für erbberechtigte Personen:
Kopie Ausweisdokument
Kopie Erbschein oder Testament mit Eröffnungsurkunde

Für bevollmächtigte Personen:
Kopie Ausweisdokument vom Antragssteller
Vollmacht oder Generalvollmacht

Für kaufinteressierte Personen:
Kopie Ausweisdokument von Antragssteller
Vollmacht des aktuellen Eigentümers
Kopie Ausweisdokument Vollmachtgeber ODER Notarvertrag

Für öffentlich bestellte Vermessungsbüros:
Keine erforderlichen Unterlagen

Kosten

 

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis 20 Euro.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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