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Dienstleistungen

Hundesteuer - Hund anmelden

Für Hunde muss Hundesteuer bezahlt werden. Bitte melden Sie Ihren Hund rechtszeitig bei der Stadtverwaltung an.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich oder online vornehmen. Formulare finden Sie unten auf dieser Seite.

Fristen

Die Anmeldung hat in der Regel innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)

Kosten

Zu versteuern ist jeder über drei Monate alte Hund. Die Festsetzung erfolgt durch den Hundesteuerbescheid. Steuerpflichtiger ist der Hundehalter. Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient.

Steuerbefreiungen gibt es für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen. Sonst hilfebedürftig sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H besitzen. Ferner sind Rettungshunde steuerbefreit.

Die Hundehaltung ist innerhalb von einem Monat nach dem Beginn oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, anzuzeigen.

Die Hundesteuer beträgt 156 € für den Ersthund und 312 € für den Zweithund. Für Kampfhunde und deren Kreuzungen und für gefährliche Hunde wird ein erhöhter Steuersatz von 936 € für den Ersthund und 1.872 € für den Zweithund verlangt.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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