Hundesteuer - Hund anmelden
Für Hunde muss Hundesteuer bezahlt werden. Bitte melden Sie Ihren Hund rechtszeitig bei der Stadtverwaltung an.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie halten einen Hund.
Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich oder online vornehmen. Formulare finden Sie unten auf dieser Seite.
Fristen
Die Anmeldung hat in der Regel innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde zu erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
Kosten
Zu versteuern ist jeder über drei Monate alte Hund. Die Festsetzung erfolgt durch den Hundesteuerbescheid. Steuerpflichtiger ist der Hundehalter. Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient.
Steuerbefreiungen gibt es für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen. Sonst hilfebedürftig sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H besitzen. Ferner sind Rettungshunde steuerbefreit.
Die Hundehaltung ist innerhalb von einem Monat nach dem Beginn oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, anzuzeigen.
Die Hundesteuer beträgt 156 € für den Ersthund und 312 € für den Zweithund. Für Kampfhunde und deren Kreuzungen und für gefährliche Hunde wird ein erhöhter Steuersatz von 936 € für den Ersthund und 1.872 € für den Zweithund verlangt.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg