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Dienstleistungen

Grundsteuerhebesatz

Festsetzung durch Grundsteuer-Bescheid aufgrund des Grundsteuer-Messbescheids des Finanzamtes.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Der Messbescheid ist Besteuerungsgrundlage für den Grundsteuer-Bescheid. Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid (Messbescheid) sind beim Finanzamt vorzubringen. Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer. Der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt 445 v. H..

Ab dem Kalenderjahr 2025 beträgt der Grundsteuerhebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 980 v.H. und für Grundstücke (Grundsteuer B) 262 v.H..

 

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

-

Kosten

siehe Grundsteuerbescheid

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg 02.01.2013

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