Auskünfte zu Bebauungsplänen
Der Bebauungsplan regelt rechtsverbindlich für die einzelnen Grundstücke, was gebaut werden darf und wie sie genützt werden dürfen. Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht. Telefonisch lässt sich die Bebaubarkeit kaum klären. Eine sichere, präzise Auskunft kann in der Regel nur auf der Grundlage eines Lageplanes neustem Datums eingeholt werden.
Auskünfte zu Planoffenlegungen:
Hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, so wird das Planungskonzept, in dem die Grenzen des künftigen Geltungsbereiches eingetragen sind, sowie die Begründung öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird jedermann Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Planungsziele sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.