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Dienstleistungen

Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit

Folgende Informationen sind zu beachten:

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.

Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

In vielen Fällen ist vor der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Einreise mit einem Visum zur Erwerbstätigkeit nötig.

Verfahrensablauf

-

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Nationalpass
  • Aktueller Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Arbeitsgenehmigung der zuständigen Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
  • Aktueller Arbeitsvertrag
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
  • Die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllte Stellenbeschreibung

Kosten

Erteilung: 100 Euro

Verlängerung: 93 Euro

Die Gebühren müssen vor Ort bezahlt werden. Bei der Ausländerbehörde haben Sie die Möglichkeit bar oder bargeldlos, per EC-Cash mit Smartphone, girocard, Debitkarte oder Kreditkarte, zu bezahlen.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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