Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte - Erteilung/Verlängerung
Folgende Informationen sind zu beachten:
Zuständige Stelle
Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.
Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
- aktueller ausländischer Nationalpass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Daueraufenthaltstitel aus dem EU-Land
- Antrag (Formular nach §38a Aufenthaltsgesetz)
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Stellenbeschreibung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- Wohnraumnachweis (vom Vermieter auszufüllen)
- Miet- oder Kaufvertrag (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/des Darlehens)
Kosten
- Erteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro