Abwasserentsorgung
Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes beziehungsweise in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser. Auch das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser gilt als Abwasser.
Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und transportiert, anschließend in Kläranlagen gereinigt und danach in Gewässer eingeleitet. Industriebetriebe reinigen ihr Abwasser teilweise selbst und leiten dieses direkt in Gewässer ein.
Onlineantrag und Formulare
- Abwassersatzung und Änderungssatzungen
- Flyer Rückstau von Abwasser
- Formular - Eigentumsänderung Änderung der Eigentumsverhältnisse
- Formular - Erklärung zu versiegelten Flächen Formular zum Melden von Änderungen am Grundstück wie Neu-, Umbau, Ver-, Entsiegelung.
- Formular - Gartenwasser
- Informationsblatt zum Gartenwasser
- Merkblatt zu versiegelten Flächen
Zuständige Stelle
Das Landratsamt Ludwigsburg als untere Wasserbehörde erteilt Erlaubnisse und Bewilligungen für Anlagen zur Abwasserbeseitigung.
Für die Entwässerung des Stadtgebiets ist die Stadtentwässerung Ludwigsburg (SEL) zuständig.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Entwässerung im Stadtgebiet von Ludwigsburg
Verfahrensablauf
Für die Abwasserentsorgung ist die Stadt Ludwigsburg zuständig. Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht und die Pflicht, Ihr Grundstück an die Abwasserentsorgung anschließen zu lassen.
Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
Die Gebühren für die Abwasserentsorgung trägt entweder der Grundstückseigentümer oder der Mieter eines Gebäudes oder Grundstücks. In der Regel gibt es für jeden Haushalt einen Wasserzähler, auf dem die Menge des verbrauchten Wassers abgelesen werden kann.
Im Rahmen der Abwassergebühren werden sowohl das häusliche Abwasser (Schmutzwasser) als auch das auf dem Grundstück anfallende und über die Kanalisation abgeleitete Niederschlagswasser berücksichtigt.
Fristen
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Erforderliche Unterlagen
Änderungen am Grundstück wie Neubau, Umbau, Ver- und Entsiegelung oder andere Eigentumsverhältnisse müssen gemeldet werden.
Kosten
Für das Abwasser, das über die kommunale Kanalisation zur Kläranlage geleitet, dort behandelt und danach in Gewässer eingeleitet wird, erheben die Kommunen Abwassergebühren. Die Höhe der Gebühren legt die Stadtentwässerung Ludwigsburg auf der Grundlage einer Kostenkalkulation in eigener Zuständigkeit fest.
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Die Kommunen, darunter auch die Stadt Ludwigsburg, waren aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2010 verpflichtet, die Kosten für die Abwasserbeseitigung gerechter zu verteilen. Aufgrund dieser neuen Rechtslage wurde rückwirkend zum 01.01.2011 die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt.
Hinweise
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Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg 09.05.2022