Vorsorge gegen Starkregen
Eine Folge des Klimawandels sind vermehrte Starkregenereignisse. Im Extremfall verursachen heftige Niederschläge Überschwemmungen, Unterspülungen, Hangrutsche. Daher erstellt die Stadt Ludwigsburg aktuell ein Vorsorgekonzept für diese Klimawandelfolge. Für den Stadtteil Pflugfelden liegt dieses mittlerweile final vor und wurde am 26.05.2023 vom Büro Klinger und Partner im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt.
Mit Hilfe von Starkregengefahrenkarten können Bürger*innen, Unternehmen oder Vereine das individuelle Risiko von Starkregenereignissen für eigene Gebäude und Flächen abschätzen. Zudem bietet das Konzept Hilfe zur Selbsthilfe: Wie kann ich mein Haus umbauen, um es vor einer Überflutung zu schützen? In den vergangenen Jahren hat Starkregen vermehrt hohe Schadsummen in der Region Stuttgart verursacht.
Die Erstellung von Starkregengefahrenkarten ist eine Maßnahme des Klimawandelanpassungskonzepts der Stadt Ludwigsburg.
Allgemeine Informationen
Was ist Starkregen?
Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen oder Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 15 Millimeter beziehungsweise in sechs Stunden mehr als 20 Liter pro m² Regen fallen. Niederschlagsereignisse von zum Beispiel 40, 60 oder mehr als 100 Litern pro m² innerhalb einer Stunde können vermehrt in den Sommermonaten in Verbindung mit starken Gewittern große Schäden verursachen.
Im Gegensatz zum Flusshochwasser sind Überflutungen durch Starkregen meist unvorhersehbar. Sie treten überraschend auf, sind schwer zu kalkulieren und kleinräumig begrenzt. Die meisten Betroffenen werden von solchen Ereignissen daher meist überrascht.
In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte. Sie können große Mengen an Treibgut wie Holz, Heu- und Silageballen sowie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen. Der Rückstau überflutet das umliegende Gelände. Es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen. Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Die großen Wassermengen lassen die Kanalnetze überlaufen und können weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Vor allem die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.
Weitere Informationen gibt es auch auf dem Hochwasserportal des Landes.
Vor dem Starkregen – Schutzmaßnahmen
Konzeptionelle Vorsorgemaßnahmen
- Informieren Sie sich über die Gefahrensituation Ihres Gebäudes anhand der Starkregengefahrenkarten.
- Kostenfreie Warn-App NINA auf dem Smartphone installieren, die Stadt Ludwigsburg warnt über die App neben Unwettern zum Beispiel auch bei Großbränden oder Gefahrstoffausbreitungen.
- Wichtige Dokumente griffbereit sowie wasser- und am besten auch feuerfest lagern.
- Wertvolle Gegenstände nicht im Keller, sondern eher in den oberen Stockwerken lagern.
- Das Vorhalten von Sandsäcken, Schalbrettern und wasserfeste Sperrholzplatten kann sinnvoll sein.
- Gefährliche Stoffe wie Lacke oder Öle überflutungssicher lagern und Tanks von Ölheizungen gegen Aufschwimmen sichern. Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz dürfen seit 2018 keine neuen Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten installiert werden.
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Rückstauklappen.
Technische Vorsorgemaßnahmen
- Oftmals lassen sich schon durch einfache Eigenmaßnahmen größere Schäden vermeiden.
- Kleine Aufkantungen, Schwellen oder Rampen vor Türen, Garageneinfahrten und Fenstern sind hilfreich.
- Technische Schutzeinrichtungen wie Dammbalken oder Schutztore können Überflutungsschäden verhindern.
- Eine fachmännische Abdichtung von Mauerdurchführungen sollte bereits beim Bau berücksichtigt werden.
- Eine Pressring- oder Ringraumdichtung kann helfen.
- Um einen Rückstau aus dem Kanalnetz zu unterbinden, ist eine Rückschlagklappe notwendig. Diese sollte regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden.
Maßnahmen für Hauseigentümer*innen und Mieter*innen
- Informieren Sie sich über die Gefahrensituation Ihres Gebäudes anhand der Starkregengefahrenkarten. Diese zeigt, welche Bereiche betroffen sind, wenn es zum Ereignis kommt.
- Sichern Sie sich finanziell ab durch eine Elementarversicherung. Schäden durch Starkregen und Sturzfluten sind nicht automatisch in Ihrer Hausrat-, Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung inbegriffen. Achten Sie darauf, ob witterungsbedingte (Regen) Schäden und Schäden durch ausufernde Gewässer (Hochwasser) mitversichert sind.
- Dokumentieren Sie vorab Ihr intaktes Eigentum für die Schadensanzeige nach dem Starkregenereignis.
- Begrenzen Sie den Wasserzufluss und schaffen Sie aktiv Versickerungsmöglichkeiten. Achten Sie darauf, Flächen zu entsiegeln und zu bepflanzen, Regenwasser mittels Zisternen zu nutzen, Gartenmauern und Retentionsbecken zu bauen bzw. zu erhöhen.
- Sorgen Sie vor, um den Wassereintritt zu vermeiden! Bauen Sie Rückstauklappen bzw. Hebeanlagen ein um den Rückstau durch den Abwasserkanal ins Gebäude zu unterbinden bzw. um das Abwasser in den Kanal zu befördern. Informieren Sie sich hierzu bei einem zuständigen Fachbetrieb der Sanitär-Heizung-Klima-Innung. Achten Sie auf wasserunempfindliche Baustoffe und prüfen Sie horizontale und vertikale Wandabdichtungen.
- Erstellen Sie einen privaten Alarm- und Einsatzplan. Sprechen Sie sich mit Nachbarn ab, falls Sie arbeits- oder urlaubsbedingt nicht vor Ort sind.
- Notfallplan mit der Familie ausarbeiten und überlegen wie Hilfsbedürftige – kleine Kinder, ältere Personen, Haustiere – im Notfall schnell (ggf. auch in höher gelegene Stockwerke) flüchten können.
- Schalten Sie den Strom für gefährdete Gebäudeteile ab, sichern Sie Chemikalien, Gifte, Ihre Heizungsanlage und die Öltanks.
Maßnahmen für Unternehmen
- Informieren Sie sich über die Gefahrensituation Ihres Gebäudes anhand der Starkregengefahrenkarten. Diese zeigt, welche Bereiche betroffen sind, wenn das es zum Ereignis kommt.
- Prüfen Sie den Schutz Ihres Betriebsgeländes und welche Gefahren für Ihren Betrieb drohen (z.B. Energieversorgung).
- Richten Sie technische Schutzvorrichtungen ein, um Ihr Gebäude sowie Maschinen und Betriebsmittel zu sichern.
- Prüfen Sie, welche Gefahren von Ihrem Betrieb ausgehen könnten (z.B. Lagerung von Chemikalien) und sprechen Sie sich evtl. mit Feuerwehr oder Dritten ab.
- Klären Sie vorab etwaige Haftungsfragen und prüfen Sie Ihre Versicherungsverträge sowie finanziellen Rücklagen für den Schaden durch Hochwasser und Starkregen und etwaigen Betriebsausfall.
- Erstellen Sie einen betriebsbezogenen Notfall- und Krisenmanagementplan und führen Sie regelmäßige Notfallübungen durch. Bestimmen Sie vorab die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Betrieb (z.B. Dokumentation des Schadens, rechtzeitiges Wegfahren des KfZ-Fuhrparks, Klärung der Entscheidungswege)
Weiterführende Links
- Kurzsteckbrief zur individuellen Risikoabschätzung bei Starkregen
- Umweltbundesamt: Checkliste zur Gefährdungsabschätzung eines Hauses
- Stadtentwässerungsbetriebe Köln: Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Ein Handbuch für Bürger und Kommunen
- Regenwasserversickerung - Gestaltung von Wegen und Plätzen - Praxisratgeber für den Grundstückseigentümer
- Informationsblatt: Was tun, wenn Hochwasser droht?
- Informationsblatt: Was tun, wenn Hochwasser abläuft?
- Muster: “Mein Notfallplan bei Hochwasser”
Während des Starkregens
Warnung vor Starkregen und Gefahren
Die Stadt Ludwigsburg empfiehlt allen, die kostenfreie Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA) auf dem Smartphone zu installieren. Über diese App können Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ) empfangen werden. Auch die Stadt Ludwigsburg warnt über die App zum Beispiel bei Großbränden oder Gefahrstoffausbreitungen.
Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA)
Über Gefahrenlagen und Notsituationen aller Art informiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz in seiner App NINA. Hier geht's zum Download der App.
Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg
Aktuelle Wasserstands- und Hochwasserinformationen sowie aktuelle Messdaten und Informationen zur Hochwasserlage. Zur Website.
Deutscher Wetterdienst
Hochwasser- und Starkregenwarnungen. Zur Website.
Verhaltenstipps bei einer Warnung
Das Wichtigste ist, Gefahrenwarnungen ernst zu nehmen, Anweisungen von Einsatzkräften zu folgen und sich nicht selbst in Lebensgefahr zu begeben, um Sachwerte und andere zu retten. Weiterhin gilt:
- Lage und Warnungen beobachten (per App, Homepage, Medien)
- Hilfsbedürftige Personen in Sicherheit bringen
- Keine Keller, Tiefgaragen oder Unterführungen betreten beziehungsweise sofort verlassen. Bereits bei Überflutungstiefen von ca. 30 cm können Türen und Fenster durch den Druck nicht oder nur noch sehr schwer geöffnet werden.
- Strömungen und Überflutungstiefen auf Straßen nicht unterschätzen - Kanaldeckel können hochgedrückt und dadurch zur Gefahrenstelle werden. Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
- Wichtige Dokumente mitführen.
- Vor dem Betreten von überfluteten Bereichen Stromfreiheit sicherstellen und ggf. den Strom abstellen.
Was tun bei Überflutungen und Hochwasser infolge von Starkregen?
Bei einem Starkregenereignis fallen teilweise mehr als 100 Liter pro Quadratmeter in einem Zeitraum von ein bis zwei Stunden. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden-Württemberg normalerweise innerhalb eines ganzen Jahres fällt.
Auch das Thema Hochwasser ist nach wie vor aktuell. In den letzten Jahrzehnten sind vermehrt schwere Hochwasserkatastrophen, sogenannte „Jahrhunderthochwasser“ aufgetreten. Diese sollten, statistisch gesehen, nur einmal in 100 Jahren auftreten.
Bei derartigen Naturkatastrophen ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld einen persönlichen Notfallplan zu erstellen.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Maßnahmen für Hauseigentümer*innen & Mieter*innen
- Der Schutz von Menschen- und Tierleben hat oberste Priorität und Vorrang vor dem Erhalt von Sachwerten.
- Schalten Sie den Strom komplett aus (Sicherung raus). Schalten Sie auch elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab.
- Verschließen Sie leck geschlagene Tanks, um das Risiko einer Explosionsgefahr zu vermeiden.
- Meiden Sie überflutete Straßen und Flächen. Die starke Strömung kann Sie mitreißen und Ihrem Auto droht ein Motorschaden.
- Wenden Sie Ihren persönlichen Maßnahmenplan an.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Rettungskräfte.
- Bei einem Einsatz ist die Feuerwehr stark ausgelastet. Kontaktieren Sie diese nur in dringenden Notfällen, wenn beispielsweise gefährdete Personen in Sicherheit gebracht werden müssen oder Schadstoffe wie Heizöl austreten oder Gasgeruch auftritt. Ansonsten gilt: Wenden Sie sich an andere Betroffene und organisieren Sie Nachbarschaftshilfe.
- Betreten Sie keine Keller oder Tiefgaragen! Bereits wenige Zentimeter Wasser können Türen blockieren und eine Flucht unmöglich machen.
- Beginnen Sie mit den Abpumparbeiten gefluteter Räume erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ein vorschnelles Abpumpen kann zu Stabilitatsverlusten und dauerhaften Schäden am Mauerwerk Ihres Hauses führen.
Maßnahmen für Unternehmen
- Verschließen Sie leck geschlagene Tanks, um das Risiko einer Explosionsgefahr zu vermeiden.
- Halten Sie den Informationsfluss mit dem internen Krisenstab, Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten aufrecht.
Nach dem Starkregen
Sicher aufräumen
Das Wasser weicht nun zurück. Jetzt heißt es: Bestandsaufnahme machen und aufräumen. Dabei gilt es, einiges zu beachten, um sicher zu bleiben:
- Wenn das Gebäude stark beschädigt ist, bleiben Sie draußen und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde.
- Vorsicht beim Betreten überfluteter Keller, es besteht die Gefahr eines Stromschlags.
- Wenn durch Überflutung, z. B. im Keller, Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt worden sind, rufen Sie die Feuerwehr 112 an.
- Machen Sie eine Bestandsaufnahme und fotografieren Sie die Schäden für die Versicherung.
- Markieren Sie erreichte Wasserstände im und am Gebäude durch Striche oder Kennzeichnungen.
- Beginnen Sie mit den Abpumparbeiten gefluteter Räume erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ein vorschnelles Abpumpen kann zu Stabilitätsverlusten und dauerhaften Schäden am Mauerwerk führen.
- Räumen Sie Wasserreste und Schlamm schnellstmöglich aus dem Haus. Entsorgen Sie den Schlamm nicht über die Kanalisation, sondern lagern diesen wenn möglich an einem geschützten Ort bis zur fachgerechten Entsorgung zwischen
- Trocknen Sie die Räume so schnell es geht, um Bauschäden oder Schimmel zu vermeiden. Unter Umständen sollten Kellerfenster und Türen ausgehängt werden. Falls eine Durchlüftung nicht ausreicht, besorgen Sie Trocknungsgeräte. Diese können Sie im Fachhandel oder im Baumarkt kaufen oder ausleihen. Sogenannte Gas-Bautrockner können zielgerichtet zur Trocknung nasser Wände eingesetzt werden. Sie können die Trocknung auch von einer Fachfirma durchführen lassen.
- Prüfen Sie elektrische Geräte, Heizungen, Tankanlagen und Kamine, bevor Sie sie wieder in Betrieb nehmen.
- Haben Sie Geduld. Eine vollständige Trocknung der Räumlichkeiten kann Monate oder auch ein ganzes Jahr dauern.
- Entsorgen Sie verunreinigte Gegenstände, Bauteile und offene Lebensmittel. Sandsäcke sind als Sondermüll zu entsorgen.
Häufige Fragen und Antworten – rechtliche Themen
Entstehen durch die Starkregengefahrenkarten (SRGK) neue rechtliche Überschwemmungsgebiete (ÜSG)?
Nein. Die ÜSG beziehen sich gemäß § 76 WHG auf Ausuferungen aus oberirdischen Gewässern. Diese Ausuferungen mit einer Jährlichkeit von HQ100 sind Kraft Gesetz als ÜSG festgesetzt (§ 65 WG) und in Baden-Württemberg an den wesentlichen Gewässern durch die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) dargestellt.
Bei den Oberflächenabflussszenarien handelt es sich zwar um Hochwasser (§ 72 WHG) aber nicht um ÜSG, da die Überflutung nicht durch die Ausuferung von oberirdischen Gewässern zustande kommt, sondern vorwiegend der Oberflächenabfluss zu den Gewässern hin beschrieben wird. Zudem können diesen Szenarien keine Jährlichkeiten zugeordnet werden. (Stand 24.01.2019)
Gibt es eine rechtliche Verpflichtung für die Kommunen, die kommunalen Maßnahmen des Handlungskonzeptes umzusetzen?
Die kommunalen Maßnahmen umfassen insbesondere 1. die Informationsvorsorge, 2. die kommunale Flächenvorsorge, 3. das Krisenmanagement und 4. kommunale bauliche Maßnahmen.
- Informationsvorsorge: Die Kommunen sind dazu verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Institutionen, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Land- und Forstwirtschaft über Gefahren, Risiken und Pflichten in Sachen Hochwasser und Vorsorge aufzuklären.
- Kommunale Flächenvorsorge: Nach § 1 Abs. 6 Ziff. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sind bei der Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu berücksichtigen. Ferner sind nach § 1 Abs. 6 Ziff. 12 die Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge, insbesondere die Vermeidung und Verringerung von Hochwasserschäden zu berücksichtigen.
- Das kommunale Krisenmanagement und die Gefahrenabwehr bei Hochwasser sollen Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren, für die Umwelt, erhebliche Sachwert und die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung abwenden. Sie basieren auf den Regelungen des Landeskatastrophenschutz-, des Polizei- und des Feuerwehrgesetzes. Die Erarbeitung und Weiterführung von Alarm- und Einsatzplänen ist eine Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden sowie der Städte und Gemeinden als im Katastrophenschutz Mitwirkende. Sie ist in § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 5 Abs. 2 Nr. 2 LKatSG geregelt.
- Kommunale bauliche Maßnahmen: Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung kommunaler baulicher Maßnahmen gibt es nicht.
Ein Anspruch Dritter auf Umsetzung der kommunalen Maßnahmen des Handlungskonzeptes besteht nicht. Das Unterlassen der Umsetzung kann jedoch möglicherweise zu Schadensersatzansprüchen gegenüber der Gemeinde führen. (Stand 08.08.2022)
Müssen Maßnahmen aus dem Starkregenrisikomanagementkonzept (SRRM-Konzept) im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens verpflichtend umgesetzt werden?
Die Aufstellung eines SRRM-Konzeptes ist keine Pflichtaufgabe der Kommunen. Dennoch obliegt die Sammlung und Beseitigung der Abwässer in einer Gemeinde der Gemeinde als hoheitliche Aufgabe. Für Fehler bei der Planung, Herstellung und dem Betrieb einer Anlage zur Sammlung und Beseitigung von Abwässern, die nicht nur dem allgemeinen Interesse dient, sondern auch die Anlieger und im Rahmen des Zumutbaren vor Überschwemmungsschäden schützen soll, hat die Gemeinde nach Amtshaftungsgrundsätzen einzustehen.
Auch unter dem Gesichtspunkt des Hochwasserschutzes und der Verkehrssicherung ist die Gemeinde verpflichtet, die Wohngrundstücke eines Baugebiets im Rahmen des Zumutbaren vor den Gefahren zu schützen, die durch Überschwemmungen auftreten können. Daher kann unter Umständen die Aufstellung und Durchführung eines SRRM-Konzeptes geboten sein, um mögliche Amtshaftungsansprüche gegenüber der Gemeinde zu vermeiden.
Im Zuge der Aufstellung eines Bauleitplanes sind alle abwägungsrelevanten Belange unter Zugrundelegung der verfolgten Planungsziele ihrem Gewicht entsprechend in die Abwägung einzustellen. Je nach Lage des Einzelfalls kann sich eine Gewichtung des Belangs des Starkregenrisikomanagements bis hin zur Verpflichtung zur Umsetzung einer bestimmten Maßnahme (wie zum Beispiel Planung eines Rückhaltebeckens) ergeben. Als rechtliche Anknüpfungspunkte bei der Bauleitplanung können hier § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 12, § 5 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 3 sowie § 9 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 5 BauGB angeführt werden. (Stand 08.08.2022)
Müssen demnach bei der Genehmigung von neuen Baugebieten zwingend Nachweise mit Starkregensimulationen geführt werden?
In der Bauleitplanung muss u.a. die Entwässerung geklärt werden, sowie Belange des Hochwasserschutzes und Klimaschutzes behandelt werden. Ob der Umgang der Gemeinde im Bauleitplanverfahren mit dem Thema des Klimaschutzes und des Hochwassers und damit verbunden auch der Starkregenvorsorge im jeweiligen Gebiet ausreichend ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Eine pauschale Aussage ist hier bauplanungsrechtlich nicht möglich. Grundsätzlich muss die Gemeinde sich im Bebauungsplanverfahren einen Kenntnisstand verschaffen, der ihr eine sachgerechte Entscheidung über die Konfliktbewältigung erlaubt. Im Einzelfall kann sich sowohl ergeben, dass aufgrund bestehender Grundlagendaten, Gutachten, etc. eine Konfliktsituation durch Starkregen nicht zu erwarten ist, wie auch, dass eine Konfliktsituation erkannt wird und für eine sachgerechte Entscheidung der Konfliktbewältigung weitere Kenntnisse (z. Bsp. über eine Simulation) erforderlich werden. Im zweiten Fall sind diese von der Gemeinde beizubringen. (Stand 08.08.2022)
Besteht eine rechtliche Pflicht der Kommunen, Bürger, Bauherren und Gebäudenutzer über eine Starkregengefährdung, die sich aus der Risikoanalyse ergibt, zu informieren?
In welcher Form sind Bürger*innen, Bauherr*innen und Gebäudenutzer*innen über eine Starkregengefährdung zu informieren?
Von welchen Niederschlagsereignissen (Intensität) wird beim SRRM ausgegangen?
Auf Grundlage wurden folgende Niederschlagsmengen für Ludwigsburg zugrunde gelegt:
- seltenes Szenario ca. 40 - 50 Millimeter in einer Stunde /ca. alle 30 Jahre
- außergewöhnliches Szenario ca. 50 - 60 Millimeter in einer Stunde / ca. alle 100 Jahre
- extremes Szenario 128 Millimeter in einer Stunde / ca. alle 1000 Jahre
Ein Millimeter Niederschlag entspricht einem Liter pro Quadratmeter. Weitere Informationen zu den Eingangsdaten sind in den Anhängen 2-5 des Leitfadens zu finden.
Zahlt die Versicherung im Schadensfall
Gibt es für Vorsorgemaßnahmen Fördermöglichkeiten der Stadt Ludwigsburg?
An wen wendet man sich, wenn man sein Haus gegen Starkregenereignisse absichern möchte?
Was plant die Stadt Ludwigsburg, um die Situation zu verbessern?
- Durchführung von Informationsveranstaltungen
- Informationen über die städtische Website zur Verfügung stellen
- Prüfung und Umsetzung der Objektschutzmaßnahmen an den öffentlichen Risikoobjekten
- Aufnahme der Ergebnisse in das Krisenmanagement (Hochwasseralarm und Einsatzplanung)
- Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten von Rückhaltemaßnahmen im Außengebiet (Diese könnten voraussichtlich die Situation im Bereich TV-Pflugfelden deutlich verbessern)