Widmung und Einziehung einer Straße
Dient zur Einlegung von Einwendungen und Anregungen in einem laufenden Entwidmungsverfahren, nachdem die Absicht der Entwidmung in dem Veröffentlichungsorgan der Stadt Ludwigsburg öffentlich bekannt gegeben wurde. Die Veröffentlichung erfolgt in der Ludwigsburger Kreiszeitung.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Einlegung von Einwendungen und Anregungen ist möglich nach Veröffentlichung in der Ludwigsburger Kreiszeitungwährend der im Veröffentlichungstext genannten Frist.
Verfahrensablauf
Einwendungen und Anregungen müssen vom Antragsstellenden schriftlich formuliert werden.
Die Einwendungen und Anregungen werden von der Verwaltung beantwortet. Dies ist ein Verwaltungsakt nach §35 LVwVfG.
Fristen
Es gilt eine Frist von drei Monaten.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Einwendungen und Anregungen können zunächst kostenlos eingereicht werden. Im weiteren Verfahren können Kosten entstehen.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
§ 7 Straßengesetz Baden-Württemberg
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg