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Dienstleistungen

Vornamensortierung

Wenn Sie mehrere Vornamen führen, können Sie die Reihenfolge der Vornamen sortieren.

Zuständige Stelle

Standesamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihr Name unterliegt deutschem Recht.

Verfahrensablauf

Die Erklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Sie wird wirksam mit dem Zeitpunkt der Entgegennahme durch das zuständige Standesamt.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde

Kosten

Die Gebühr für die Erklärung der Neusortierung der Vornamen beträgt 40 Euro.

Hinweise

-

Rechtsgrundlage

§ 45a (1) PStG

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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