Dienstleistungen
Vornamensortierung
Wenn Sie mehrere Vornamen führen, können Sie die Reihenfolge der Vornamen sortieren.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Name unterliegt deutschem Recht.
Verfahrensablauf
Die Erklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Sie wird wirksam mit dem Zeitpunkt der Entgegennahme durch das zuständige Standesamt.
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
Kosten
Die Gebühr für die Erklärung der Neusortierung der Vornamen beträgt 40 Euro.
Hinweise
-
Rechtsgrundlage
§ 45a (1) PStG
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg