Dienstleistungen
Grundsteuerhebesatz
Festsetzung durch Grundsteuer-Bescheid aufgrund des Grundsteuer-Messbescheids des Finanzamtes.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
Der Messbescheid ist Besteuerungsgrundlage für den Grundsteuer-Bescheid. Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid (Messbescheid) sind beim Finanzamt vorzubringen. Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer. Der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt 445 v. H.
Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
siehe Grundsteuerbescheid
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg 02.01.2013