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Dienstleistungen

Grundsteuerhebesatz

Festsetzung durch Grundsteuer-Bescheid aufgrund des Grundsteuer-Messbescheids des Finanzamtes.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Der Messbescheid ist Besteuerungsgrundlage für den Grundsteuer-Bescheid. Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid (Messbescheid) sind beim Finanzamt vorzubringen. Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer. Der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt 445 v. H.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

-

Kosten

siehe Grundsteuerbescheid

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg 02.01.2013

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