Erhaltungsrechtliche Genehmigung
Zum Schutz des historischen Stadtbilds hat der Gemeinderat Erhaltungssatzungen verabschiedet. Erhaltungssatzungen gibt es für die Innenstadt sowie für die Stadtteile Pflugfelden, Poppenweiler, Eglosheim und Hoheneck. Für Bauvorhaben innerhalb der geschützen Bereiche, ist eine Gehmigung erforderlich.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches Satzungen, die rot, orange oder gelb gekennzeichnete Gebäude betreffen, benötigen eine erhaltungsrechtliche Genehmigung, bevor mit dem Rückbau, Umbau oder Neubau begonnen werden kann.
Für Veränderungen an Gebäuden die grau gekennzeichnet sind, ist kein erhaltungsrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig.
Verfahrensablauf
Eine Genehmigung ist nur erforderlich soweit die Änderung für das Stadtbild relevant ist. Relevant sind in der Regel alle Baumaßnahmen am Dach und an der Fassade, die an der Gebäudeseite vorgenommen werden, die von der Straße aus sichtbar sind.
Falls Sie sich unsicher sind, ob bei ihrem geplanten Vorhaben eine Genehmigungspflicht besteht, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Bauen oder an den Fachbereich Stadtplanung und Vermessung.
Erforderliche Unterlagen
Antrag