Denkmalschutz - Zuschüsse
Gewährung von Zuschüssen für denkmalbedingte Mehraufwendungen
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fördert die Stadt Ludwigsburg als freiwillige Leistung in erster Linie Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen im gesamten Stadtgebiet. Außerdem können im Geltungsbereich der „Barocken Innenstadt" auch Fassadensanierungen zur Aufwertung des Stadtbildes gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von qualitativ und gestalterisch hochwertigen Maßnahmen, die bei Denkmalsanierungen von Architekten, Restauratoren und entsprechenden Fachleuten begleitet werden müssen sowie die Unterstützung von Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden, die sich positiv auf die Erhaltung und Gestaltung des historischen Stadtbildes auswirken.
Verfahrensablauf
Antrag beim Bürgerbüro Bauen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Denkmalschutzrechtlicher Antrag
- Antrag zum Zuschuss für Fassadensanierung
Kosten
keine
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Förderprogramm für Kulturdenkmale und Fassadensanierungen.
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg 16.01.2013