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Dienstleistungen

Denkmalschutz - Zuschüsse

Gewährung von Zuschüssen für denkmalbedingte Mehraufwendungen

Zuständige Stelle

Stadt Ludwigsburg, Bürgerbüro Bauen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fördert die Stadt Ludwigsburg als freiwillige Leistung in erster Linie Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen im gesamten Stadtgebiet. Außerdem können im Geltungsbereich der „Barocken Innenstadt" auch Fassadensanierungen zur Aufwertung des Stadtbildes gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von qualitativ und gestalterisch hochwertigen Maßnahmen, die bei Denkmalsanierungen von Architekten, Restauratoren und entsprechenden Fachleuten begleitet werden müssen sowie die Unterstützung von Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden, die sich positiv auf die Erhaltung und Gestaltung des historischen Stadtbildes auswirken.

Verfahrensablauf

Antrag beim Bürgerbüro Bauen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Denkmalschutzrechtlicher Antrag
  • Antrag zum Zuschuss für Fassadensanierung

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Förderprogramm für Kulturdenkmale und Fassadensanierungen.

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg 16.01.2013

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