Bewohnerparkausweis beantragen
Auf Grund der zunehmend schwieriger werdenden Parksituation in bestimmten Gebieten hat die Stadt Ludwigsburg in einigen Straßen das "Bewohnerparken" vorgesehen, um dabei Anwohner vorrangig zu berücksichtigen.
Die entsprechende Parkberechtigung wird in Form von Bewohnerparkausweisen ausgestellt.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Auf dem Bewohnerparkausweis ist die Parkzone eingetragen, in der Sie mit dem Ausweis parken dürfen. Der Bewohnerparkausweis gilt nicht in den ausgewiesenen Kurzzeitparkzonen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Bürgerbüro der Stadt Ludwigsburg
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet
- Sie haben ein Kraftfahrzeug, welches auf Sie zugelassen oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird
- Sie besitzen keine private Stellplatzmöglichkeit oder Garage
Verfahrensablauf
Bitte nutzen Sie den online Antrag.
Persönlich kann ein Bewohnerparkausweis nur nach vorheriger Terminvereinbarung beim Bürgerbüro beantragt werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden beim persönlichen Antrag vor Ort benötigt:
- Original oder Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- falls das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (abfotografiert oder eingescannt bei Antrag per E-Mail)
- wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen: Nachweis über Ihre Mitgliedschaft
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis(kopie) des Vollmachtgebers. (Bei Antrag per E-Mail genügt die eingescannte Vollmacht.)
Kosten
Hinweis zum Online-Antrag: Bitte beachten Sie, dass die Abwicklung der Überweisung etwas Zeit in Anspruch nimmt und bis zu einer Woche dauern kann. Die Ausstellung des Parkausweises kann erst nach Eingang der Gebühr ausgestellt und an Sie verschickt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Keine Rückerstattung:
Sollte Ihr gültiger Parkausweis nicht mehr benötigt werden (Wegzug in eine andere Stadt / neue Straße ohne Bewohnerparken) dann können wir leider keine Rückerstattung gewähren!
Die Gebühr beträgt grundsätzlich 120 Euro.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund der vielen Anträge dauert es derzeit etwas länger bis Sie ihren Bewohnerparkausweis erhalten. Falls Sie Ihren Bewohnerparkausweis nicht mehr rechtzeitig bekommen, legen Sie einfach den abgelaufenen Ausweis in Ihr Fahrzeug.
Der Ordnungsdienst kennt die aktuelle Situation und berücksichtigt diese bei seinen Kontrollen.
Hinweise
Weitere Informationen unter ludwigsburg.de/bewohnerparken.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg 29.02.2024