Wahlen und Abstimmungen

Wahl-Ergebnisse

Hier können Sie sehen, wie in Ludwigsburg gewählt wurde.

So wurde in Ludwigsburg in den vergangenen Jahren gewählt:

Weitere Interessante Zahlen finden Sie auf der Website des Statistischen Landesamtes.

Vorgezogene Bundestagswahl 2025

Durch die Auflösung des Bundestags durch den Bundespräsidenten am 27.12.2024 finden die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag vorgezogen - am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt. 

Die größte Herausforderung stellt bei dieser Wahl die Abwicklung der Briefwahl dar. Bitte denken Sie bei der Beantragung der Briefwahl an den Postlaufweg. Im Besonderen dann, wenn Sie sich Ihre Briefwahlunterlagen ins Ausland schicken lassen. 

Sie haben die Briefwahlunterlagen bereits erhalten? Dann können Sie Ihre Briefwahl auch direkt bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten werfen, falls Sie die Möglichkeit dazu haben. Dies erspart den Postweg.

Falls Sie noch Briefwahl beantragen möchten, können Sie dies im Wahlbüro in der Wilhelmstraße 1 tun und gleich vor Ort wählen.

Sollten Sie am Wahltag die Möglichkeit haben, wählen Sie bitte vor Ort im Wahllokal. 

Briefwahl und Wahlschein-Antrag

Sie können die Briefwahl beantragen, sobald sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Um an der Briefwahl teilzunehmen haben Sie folgende drei Möglichkeiten.

Briefwahlunterlagen online anfordern

Die Unterlagen gehen Ihnen dann per Post zu, auf Wunsch auch an eine andere Adresse als Ihre Heimatanschrift, wenn Sie dies im Antrag angeben.

Briefwahlunterlagen per Post anfordern

Bitte füllen Sie die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreiben und senden den Antrag ausreichen frankiert an:

Fachbereich Bürgerdienste
Wahlen
Postfach 249
71602 Ludwigsburg

Die Briefwahlunterlagen werden von der Stadt Ludwigsburg mit der BW Post versandt.

Briefwahlunterlagen persönlich anfordern

Bitte füllen Sie auch hier die Wahlbenachrichtigung aus und unterschreiben sie.

Fachbereich Bürgerdienste
Wahlbüro
Wilhelmstraße 1, Raum 0.28
71638 Ludwigsburg

Wer persönlich kommt, kann während den Öffnungszeiten auch sofort wählen (siehe Öffnungszeiten). 

Wichtige Hinweise

Antragstellung, Übersendung der Briefwahlunterlagen und Rücksendung der Wahlbriefe mit ausgefüllten Stimmzetteln per Post braucht jeweils Zeit! 
Daher unsere Bitte: Bitte beantragen und versenden Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig!

Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, beim Fachbereich Bürgerdienste, Wahlen eingegangen sein.

Briefwahlunterlagen nicht erhalten

Wenn Sie keine Briefwahlunterlagen bekommen haben, können Anträge auf einen Ersatzwahlschein noch am Samstag vor der Wahl, 22. Februar 2025 von 9 bis 12 Uhr gestellt werden.

Sollten Sie bis zum Wahltag keine Briefwahlunterlagen erhalten haben und auch keinen Ersatzwahlschein haben, dürfen Sie im Wahllokal nicht mehr wählen.
Bitte beachten Sie daher die Frist zur Beantragung eines Ersatzwahlscheins. 

Kurzfristige Erkrankung oder fehlender Eintrag im Wählerverzeichnis

Sollten Sie am Wahltag selbst erkranken, können Sie bis 15 Uhr mit der Vorlage eines Attests durch einen Beauftragten noch Briefwahl beantragen.
Dies gilt auch für Personen, die ohne eigenes Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Vertretung von wahlberechtigten Personen

Wenn Sie für eine andere wahlberechtigte Person Briefwahlunterlagen beantragen und/oder abholen wollen, benötigen Sie hierzu dessen im Original unterschriebenen Briefwahlantrag und eine schriftliche Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten dürfen.

Die Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen bestehen bei der Bundestagswahl aus:

  • einem weißen Wahlschein
  • dem weißlichen Stimmzettel
  • dem weißen Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel
  • dem roten Briefumschlag für die Rücksendung der Unterlagen der Bundestagswahl
  • einer Information für Briefwähler (Merkblatt)

Ablauf der Briefwahl

  • Das Ausfüllen ist einfach und genau erklärt. Die Stimmzettel füllen Sie wie oben beschrieben aus.
  • Auch bei der Briefwahl müssen Sie persönlich wählen! Nur wer dazu wegen körperlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, darf sich einer Hilfsperson bedienen; diese muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Auf dem Wahlschein dürfen Sie die Unterschrift nicht vergessen, sonst wird der Wahlbrief bei der Auszählung nicht gewertet.
  • Bitte senden Sie den roten Wahlbrief so rechtzeitig ab, dass er spätestens am 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, beim vorgedruckten Empfänger eingegangen ist. Beim Postversand empfiehlt es sich die Wahlbriefe spätestens am Dienstag, 18. Februar 2025 zur Post zu bringen.
  • Der rote Wahlbrief der Bundestagswahlwahl wird von der Deutschen Post unentgeltlich befördert, er muss vom Wähler nicht freigemacht werden. Diese Regelung gilt für die Beförderung als Standardbrief im Geltungsbereich der Deutschen Post AG.

Wahl-Berechtigung und Wähler-Verzeichnis

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:

  • die persönlichen Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz) der jeweiligen Wahl erfüllen
  • nicht gerichtlich vom Wahl-Recht ausgeschlossen sind

und somit im Wähler-Verzeichnis stehen.

Sie erhalten dann eine Wahl-Benachrichtigung per Post, in der angegeben ist:

  • wann die Wahl stattfindet
  • in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen
  • ob das Wahllokal barrierefrei ist
  • wie Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahl-Unterlagen stellen

Wahllokalfinder

Sie haben Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt und wissen nicht mehr in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen? Dann kann Ihnen unser Wahllokalfinder weiterhelfen.

Informationen für Menschen mit Behinderung

Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Schablonen können unter der Telefonnummer 0761/36122 angefordert werden. 
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Hilfsperson für die Stimmabgabe

In bestimmten Fällen kann man sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl von einer Person seines Vertrauens helfen lassen. Dies betrifft Menschen, die nicht schreiben oder lesen können oder wegen einer Beeinträchtigung die „Kreuzchen“ nicht selber machen, den Stimmzettel nicht falten oder ihn nicht selbst in die Wahlurne werfen können. Die Wahl darf durch die Hilfsperson nicht beeinflusst werden. Der Wahlvorstand im Wahllokal muss vor der Wahl über die Hilfeleistung informiert werden. Ein Mitglied des Wahlvorstands kann ebenfalls als Hilfsperson bestimmt werden.
 

Erreichbarkeit Wahllokale

Alle Wahllokale in Ludwigsburg sowie das Wahlbüro in der Wilhelmstraße 1 sind mit dem Rollstuhl erreichbar.

Allgemeine Informationen

Welche Wahlen gibt es?

Wahl-Grundsätze

  • allgemein: Das Stimmrecht ist unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung.
  • unmittelbar: Direkt, das heißt es gibt keine Zwischeninstanz.
  • frei: Das Wahlrecht wird ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausgeübt.
  • gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
  • geheim: Niemand kann erkennen, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat.

Wählen im Wahllokal

Legen Sie zur Stimmabgabe im Wahllokal bitte die Wahl-Benachrichtigung vor.
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit.

Anschließend erhalten Sie einen Stimmzettel.

Mit diesen gehen Sie in die Wahl-Kabine.
Niemand soll sehen können, wen Sie wählen.
Die Wahl ist geheim.

Wähler mit Beeinträchtigung können eine Hilfsperson hinzuziehen.
Das kann eine Vertrauens-Person sein oder eine Wahl-Helferin oder ein Wahl-Helfer.
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer.

Wer hilft bei der Wahl?

Der Wahlvorstand besteht aus:

Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher
  • leitet die Wahl
  • eröffnet und schließt das Wahllokal
Stellvertreterin / Stellvertreter
  • vertritt den Wahlvorsteher / die Wahlvorsteherin
Beisitzerinnen / Beisitzer
  • Schriftführerin / Schriftfüher 
  • Unterstützung beim Wahlablauf

Gemeinsam überwachen Vorstand, Stellvertretung und Beisitzende die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.

Sie erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

Sie haben Interesse, uns bei einer Wahl als Wahlhelfer zu unterstützen? Dann füllen Sie einfach unser Wahlhelfer-Formular aus. 

Volksanträge, Volksbegehren, Bürgeranträge, Bürgerbegehren, Einwohneranträge

Freie Sammlung bis 11. Februar 2025

Seit August 2024 wird in Baden‐Württemberg die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Die Sammlung der Unterschriften läuft noch bis 11. Februar 2025.
Es besteht dabei die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.
Das Eintragungsblatt ist bei den Initiatoren des Volksbegehrens erhältlich.
Die Eintragungsblätter können postalisch oder persönlich beim Statistischen Amt eingereicht werden. Sie benötigen keinen Termin.
Anschrift: Stadt Ludwigsburg, Wilhelmstraße 9, Servicepoint Bürgerbüro
(nicht bei der Rathausinfo!)
Hinweis: Sie erhalten keine Bestätigung der erfolgreichen Eintragung.

Amtliche Sammlung bis 10. Dezember 2024

Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens ausgelegt.
Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startete am 11. September 2024. Sie endet am Dienstag, 10. Dezember 2024.
Die Eintragungsliste für die Stadt Ludwigsburg wird im genannten Zeitraum ausgelegt.
Anschrift: Stadt Ludwigsburg, Wilhelmstraße 9, Servicepoint Bürgerbüro
(nicht bei der Rathausinfo, nicht bei den Außenstellen Neckarweihingen und Poppenweiler)

Allgemeine Informationen zum Volksbegehren

Mit dem Volksantrag und dem Volksbegehren können die Bürgerinnen und Bürger selbst politische Themen setzen, Gesetzentwürfe einbringen oder über Gesetze oder die Auflösung des Landtags abstimmen.
Die zur Zulassung eines Volksbegehrens notwendigen Unterstützungsunterschriften können von allen Deutschen (im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden‐Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, geleistet werden.
Die Wahlrechtsbescheinigung für die Unterstützungsunterschrift ist von der Gemeinde, in der der Antragsteller seine (Haupt‐) Wohnung hat oder in der er sich sonst gewöhnlich aufhält, auf einem Formblatt nach dem Muster der Anlage 8 bzw. 9 StO einzuholen.

Allgemeine Informationen Einwohnerantrag

Die Einwohnerschaft kann beantragen, dass der Gemeinderat eine bestimmte Angelegenheit behandelt (Einwohnerantrag). Ein Einwohnerantrag darf nur Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde zum Gegenstand haben, für die der Gemeinderat zuständig ist und in denen innerhalb der letzten sechs Monate nicht bereits ein Einwohnerantrag gestellt worden ist.
Antragsberechtigt sind Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Ludwigsburg, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Ludwigsburg wohnen.
Die Stadtverwaltung prüft die Antragsberechtigung für alle Unterstützerinnen und Unterstützer des Einwohnerantrags. Um die Prüfung schnell und mit möglichst wenig Zurückweisungen durchführen zu können, sollten die Felder klar strukturiert sein und für den Wohnort die Vorgabe „Ludwigsburg“ aufweisen.

Allgemeine Informationen zum Bürgerbegehren

Mittels eines Bürgerbegehrens kann erreicht werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger über eine Sachfrage abstimmen können.
Beteiligungsberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Ludwigsburg wohnen.
Wer das Bürgerrecht in einer Gemeinde durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger*in. Bürgermeister und Beigeordnete erwerben das Bürgerrecht mit dem Amtsantritt in der Gemeinde.

Kontakt und weitere Informationen

Fachbereich Bürgerdienste

Wilhelmstr. 9 
71638 Ludwigsburg

E-Mail wahlen@ludwigsburg.de

Wahlbüro

Wilhelmstr. 1 (Raum 0.28)
71638 Ludwigsburg

Öffnungszeiten ab 20.01.2025

Montag bis Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr
14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
14 bis 16 Uhr
Freitag, 21.02.2025 8 bis 15 Uhr
Samstag, 22.02.2025 9 bis 12 Uhr

Wahlhotline

Telefon
07141 910-2409

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag 9 bis 11 Uhr
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