Verwaltungswegweiser

Revision (Rechnungsprüfung)

Fachbereich Revision

Allgemeine Informationen

Beschreibung

Der Fachbereich Revision ist eine nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorgeschriebene unabhängige und weisungsfreie Prüfungseinrichtung.

Zu ihren Pflichtaufgaben gehört es, den Jahresabschluss der Stadt und ihrer Eigenbetriebe zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird jährlich in einem Schlussbericht zusammengefasst und dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis gebracht. Der Schlussbericht dient dem Gemeinderat als Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses.

Der Fachbereich Revision ist neben seiner eigentlichen Prüfungstätigkeit in den verschiedensten Bereichen der Stadt und der Eigenbetriebe beratend tätig. Die Beratung entspricht dem Verständnis einer partnerschaftlichen und zeitgemäßen Prüfung. Sie erhöht die Rechtssicherheit und trägt zum wirtschaftlichen und sparsamen Handeln der Verwaltung bei.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben gibt die Gemeindeordnung dem Gemeinderat die Möglichkeit dem Fachbereich Revision sogenannte weitere Aufgaben zu übertragen. Von diesem Recht hat der Gemeinderat Gebrauch gemacht. Die Revision prüft und berät deshalb auch einzelne nichtstädtische Einrichtungen, Stiftungen, Vereine und Verbände.

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