Gleichstellung
Gleichstellungsbeauftragte
Allgemeine Informationen
Beschreibung
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. GG, Art. 3, Abs. 2
Diesem Recht eine Stimme zu geben – das ist der Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist deshalb Ansprechpartnerin in den Bereichen
- Projekt- und Gremienarbeit sowie konzeptionelle Arbeit
- Wir realisieren Projekte in den Bereichen Gewalt gegen Frauen und Mächen, mädchen- und jungenspezifische Berufswahl, Frauenkulturprojekte, politische Partizipation und vieles mehr.
- Netzwerkarbeit
- Wir fördern und initiieren den Aufbau von Netzwerken.
- Wir arbeiten mit Ehrenamtlichen, Vereinen, Ämtern/Behörden, Institutionen, kirchlichen Einrichtungen sowie Einzelpersonen zusammen.
- Wir fördern den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern.
- Öffentlichkeitsarbeit
- Wir erarbeiten Informationsmaterialien, zum Beispiel das Fraueninformationshandbuch.
- Wir organisieren Kurse, Informationsveranstaltungen, Seminare und Ausstellungen.
- Beratung
- Wir beraten und unterstützen Frauen bei Ungleichbehandlung und Diskriminierung.
- Wir erteilen Auskünfte zu Beratungs- und Hilfsangeboten in Ludwigsburg
Kontakt
Zuständigkeit
Leitmotiv für Politik und Verwaltung der Stadt Ludwigsburg ist die Herstellung von Chancengleichheit für alle Ludwigsburger Bürgerinnen und Bürger. Für diesen grundgesetzlichen Auftrag ist die Gleichstellungsbeauftragte zuständig: Sie unterstützt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Ludwigsburg dabei, die Gleichstellung auf der kommunalen Ebene zu verwirklichen.