Dienstleistungen
Witwen und Witwerrente
Der Tod des Ehepartners ist ein schwerer Schicksalsschlag.
Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie vieles regeln. Dazu kommt oft die Sorge um die künftige wirtschaftliche Existenz. Hier hilft die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen.
Zuständige Stelle
- die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
- die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
- für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Ihnen auf Antrag beim Tod des Ehepartners (gleichgestellt: Lebenspartner einer vor dem 1. Oktober 2017 eingetragenen Lebenspartnerschaft) unter bestimmten Voraussetzungen eine dieser Renten:
- Witwen-/Witwerrente,
- Witwen-/Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 Geschiedene,
- Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten,
- Erziehungsrente an geschiedene Ehepartner, wenn die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde, oder an verwitwete Ehepartner, wenn die Partner das Rentensplitting gewählt haben.
Witwen- oder Witwerrenten sind abgeleitete Rentenansprüche: Sie werden nicht aus Ihren eigenen Versicherungsansprüchen, sondern aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt.
Verfahrensablauf
Antrag
Erforderliche Unterlagen
Antrag