Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
Bei Grundstücksverkäufen hat die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht.
Dies kann zum Beispiel sein, wenn der rechtsgültige Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke vorsieht.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, bevor das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
Nach Bedarfsprüfung bestätigt Ihnen Ihre Gemeinde, evtl. auch nur für eine Teilfläche, dass sie kein Vorkaufsrecht hat oder dieses nicht ausübt.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Grundstück liegt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Mitteilung Kaufvertrag
Verfahrensablauf
Die Gemeinde benötigt eine beglaubigte Abschrift des beurkundeten Kaufvertrags. In den meisten Fällen übersendet diese das Notariat mit gleichzeitiger Beantragung des Negativzeugnisses.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Abschrift Kaufvertrag
Kosten
Die Höhe der Gebühren für die Ausstellung eines Negativzeugnis richtet sich nach dem Wert des Kaufvertragsgegenstandes (Verkehrswert) und ist in der kommunalen Gebührensatzung festgelegt. Die Gebühren fallen jeweils je Grundstück an:
Bis 250.000 Euro fällt eine Gebühr von 40 Euro,
ab 250.001 Euro bis 750.000 Euro eine Gebühr von 75 Euro,
ab 750.000 Euro eine Gebühr von 150 Euro an.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung des Negativzeugnisses erfolgt zeitnah.
Bei Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen. Sollte die Ausübung per Bescheid erfolgen müssen, beträgt die Frist 2 bis 3 Monate.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg