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Dienstleistungen

Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Bei Grundstücksverkäufen hat die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht.

Dies kann zum Beispiel sein, wenn der rechtsgültige Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke vorsieht.

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, bevor das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Nach Bedarfsprüfung bestätigt Ihnen Ihre Gemeinde, evtl. auch nur für eine Teilfläche, dass sie kein Vorkaufsrecht hat oder dieses nicht ausübt.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Grundstück liegt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Mitteilung Kaufvertrag

Verfahrensablauf

Die Gemeinde benötigt eine beglaubigte Abschrift des beurkundeten Kaufvertrags. In den meisten Fällen übersendet diese das Notariat mit gleichzeitiger Beantragung des Negativzeugnisses.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Abschrift Kaufvertrag

Kosten

Die Höhe der Gebühren für die Ausstellung eines Negativzeugnis richtet sich nach dem Wert des Kaufvertragsgegenstandes (Verkehrswert) und ist in der kommunalen Gebührensatzung festgelegt. Die Gebühren fallen jeweils je Grundstück an:

Bis 250.000 Euro fällt eine Gebühr von 40 Euro,
ab 250.001 Euro bis 750.000 Euro eine Gebühr von 75 Euro,
ab 750.000 Euro eine Gebühr von 150 Euro an.

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung des Negativzeugnisses erfolgt zeitnah.
Bei Inanspruchnahme des Vorkaufsrechtes setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen. Sollte die Ausübung per Bescheid erfolgen müssen, beträgt die Frist 2 bis 3 Monate.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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