Verpflichtungserklärung zu Studienzwecken
Folgende Informationen sind zu beachten:
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtgebiet Ludwigsburg können hier ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten regeln. Die Ausländerbehörde ist außerdem Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und Asylbewerber die in Ludwigsburg untergebracht sind.
Zuständig für ausländische Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden ist das Ausländeramt des Landratsamts (Auslaenderbehoerde@landkreis-ludwigsburg.de) oder eine der fünf weiteren Ausländerbehörden im Landkreis (Bietigheim-Bissingen mit Tamm und Ingersheim, Ditzingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar sowie Vaihingen/Enz mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim). Sie sind jeweils für die Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in diesen Städten wohnen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es können sich mehrere Personen verpflichten. Diese müssen zum vereinbarten Termin gemeinsam anwesend sein. Die entsprechenden Unterlagen werden von allen Personen benötigt.
Verfahrensablauf
Keine Online-Terminvereinbarung möglich!
Fristen
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Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis) des Einladers
- Verpflichtungserklärung
- die letzten drei Lohnabrechnungen
- Nachweise über weitere Einkünfte (Mieteinnahmen, etc.), falls vorhanden
- Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- aktueller Miet- oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses (Angabe Quadratmeter und Höhe der Miete/des Darlehens)
- Wohnraumnachweis (vom Vermieter auszufüllen) von Verpflichtenden und Gast
- Nachweis über Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
Bei Selbstständigen:
- Bescheinigung über selbstständige Tätigkeit (vom Steuerberater auszufüllen)
Kosten
je Verpflichtungserklärung: 29 Euro
Die Gebühren müssen vor Ort bezahlt werden. Bei der Ausländerbehörde haben Sie die Möglichkeit bar oder bargeldlos, per EC-Cash mit Smartphone, girocard, Debitkarte oder Kreditkarte, zu bezahlen.
Hinweise
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg