Hausgeburt dem Standesamt melden
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es fand eine Hausgeburt statt und Sie
- sind die Mutter,
- sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt,
- waren als Hebamme, Ärztin oder Arzt bei der Geburt anwesend oder
- sind eine andere Person und wissen davon.
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen. Die Geburt wird dort beurkundet. Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.
Fristen
- innerhalb einer Woche nach der Geburt
Hnweis: Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige
- ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Namensführung des Kindes
- wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
- wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
- Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
- wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
- beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
- bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
- bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
- bei ausländischen Eltern: zusätzlich
- Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen
Manchmal sind weitere Unterlagen nötig. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie.
Kosten
Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.
Sie erhalten einmalig drei Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:
- Elterngeld
- Kindergeld
- Mutterschaftshilfe
Jede weitere Geburtsurkunde kostet 20 Euro.
Hinweise
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Rechtsgrundlage
- § 19 Personenstandsgesetz (PStG) (Anzeige durch Personen)
- § 21 Personenstandsgesetz (PStG) (Eintragung in das Geburtenregister)
- § 33 Personenstandsverordnung (PStV) (Nachweise bei Anzeige der Geburt)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg