Dienstleistungen
Gewerbesteuerhebesatz
Die Gewerbesteuer wird durch den Gewerbesteuerbescheid aufgrund des Gewerbesteuer-Messbescheids des Finanzamtes festgesetzt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Der Messbescheid ist somit Besteuerungsgrundlage für den Gewerbesteuerbescheid. Einwendungen gegen den Messbescheid (Besteuerungsgrundlage) sind beim Finanzamt vorzubringen.
Steuerpflichtig ist der Unternehmer. Bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) ist die Gesellschaft steuerpflichtig. Der Gewerbesteuersatz beträgt 385 v.H..
Ab dem 01.01.2025 gilt der Hebesatz von 400 v.H..
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg 02.01.2013