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Dienstleistungen

Gewerbesteuerhebesatz

Die Gewerbesteuer wird durch den Gewerbesteuerbescheid aufgrund des Gewerbesteuer-Messbescheids des Finanzamtes festgesetzt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Der Messbescheid ist somit Besteuerungsgrundlage für den Gewerbesteuerbescheid. Einwendungen gegen den Messbescheid (Besteuerungsgrundlage) sind beim Finanzamt vorzubringen.

Steuerpflichtig ist der Unternehmer. Bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) ist die Gesellschaft steuerpflichtig. Der Gewerbesteuersatz beträgt 385 v.H..

Ab dem 01.01.2025 gilt der Hebesatz von 400 v.H..

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg 02.01.2013

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