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Dienstleistungen

Elterngeld beantragen

Sie können zwischen dem Basis-Elterngeld und dem Elterngeld-Plus wählen oder beides kombinieren.

Basis-Elterngeld

  • bis zum 12. Lebensmonat des Kindes für einen Elternteil
  • bis zum 14. Lebensmonat des Kindes
    • wenn beide Elternteile Elterngeld in Anspruch nehmen (zum Beispiel 12 Monate ein Elternteil und 2 Monate der andere Elternteil)
    • wenn Sie alleinerziehendbeziehungsweise allein sorgeberechtigt sind und der andere Elternteil nicht mit Ihnen und dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt

Elterngeld-Plus

  • bis zum 24. Lebensmonat des Kindes, wenn während des Bezugszeitraumes von Elterngeld in Teilzeit gearbeitet wird

Partnerschaftsbonus

  • bis zum 28. Lebensmonat, wenn sich beide Elternteile in die Kinderbetreuung teilen und dabei zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten

Zuständige Stelle

Sie können den Antrag bei der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, Soziales und Wohnen, stellen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original, mit dem Vermerk "für Elterngeld" (erhältlich beim Standesamt)
  • Personalausweis-Kopien von Mutter und Vater
  • Arbeitsbescheinigung
    • Bestätigung des Arbeitgebers, falls Sie teilzeitbeschäftigt sind
    • oder Erklärung über Ihre Arbeitszeit, falls Sie selbständig sind
  • Einkommensnachweis
    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate bei Nichtselbständigen
    • oder Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum bei Selbständige
  • Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 (ALG I) und/oder Kinderzuschlag (KiZ) erhalten, Kopien der Bewilligungs-Bescheide aus dem letzten Jahr
  • Arbeitszeit-Bescheinigung
    • vom Arbeitgeber, falls während der Elternzeit teilzeit gearbeitet wird
    • oder eine Erklärung über die geplante Arbeitszeit, falls Sie selbständig sind
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Geschwisterbonus - gegebenenfalls Kopie des Elterngeld-Bescheidesdes Geschwisterkindes

Bei Antrag des Elterngeldes für 14 Monate:

  • Nachweis, dass der andere Elternteil zwei Monate davon in Anspruch nimmt
  • oder Nachweis, dass Sie alleinerziehend sind, das alleinige Sorgerecht oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihr Kind haben und der andere Elternteil nicht mit Ihnen und dem Kind in der gleichen Wohnung lebt

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

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